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Florian Teichtmeister bei einer Jubiläumsfeier eines Hotels
Es gibt weiterhin keinen Prozesstermin im Fall um Florian Teichtmeister.
Es gibt weiterhin keinen Prozesstermin im Fall um Florian Teichtmeister.
TOBIAS STEINMAURER / APA / picturedesk.com

Fall Teichtmeister: Weiter kein Prozesstermin in Sicht

21.03.2023 um 16:52, Patrick Deutsch
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Nachdem der erste Prozesstermin krankheitsbedingt ausfallen musste, stellt die Staatsanwaltschaft jetzt fest: Teichtmeister ist verhandlungsfähig.

Schauspieler Florian Teichtmeister muss sich wegen des Besitzes von bildlichen Darstellungen von Kindesmissbrauch vor einem Einzelrichter am Wiener Landesgericht für Strafsachen verantworten. Der Prozess gegen den früheren Burgschauspieler hätte bereits vor rund eineinhalb Monaten stattfinden sollen. Aufgrund einer Erkrankung des Angeklagten musste der Termin aber ausfallen. Die Sprecherin des Wiener Landesgerichts teilte nun mit, dass die Verhandlungsfähigkeit bei Teichtmeister wieder gegeben ist. Einen neuen Verhandlungstermin gibt es allerdings weiterhin nicht.

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Weitere Ermittlungen

Der zuständige Richter forderte zuletzt Unterlagen von Teichtmeisters Anwälten, in denen es um die Verhandlungsfähigkeit des Schauspielers geht. Als Antwort wurde mitgeteilt, dass diese gegeben sei. Der Richter sei aber zu dem "Schluss gekommen, dass weitere Ermittlungen notwendig sind" und solche Ermittlungen "von Amts wegen in Auftrag gegeben", so Salzborn. Bevor diese nicht vorliegen würden, könne es keinen neuen Termin für die Hauptverhandlung geben. Nähere Auskünfte, auf was sich diese Nachforschungen genau beziehen, können in dieser Phase des Verfahrens nicht gegeben werden.

Burgtheater-Chef Martin Kusej
Burgtheater-Chef Martin Kusej spricht erstmals öffentlich über den Fall Teichtmeister.

Keine Akteneinsicht für Burgtheater

Eine weitere Entscheidung ist aber gefallen: Teichtmeisters ehemaliger Arbeitgeber, das Wiener Burgtheater, wird keine Akteneinsicht in den Fall bekommen. Das Burgtheater hatte Einsicht gefordert, um seine Position in zukünftigen arbeitsgerichtlichen und zivilrechtlichen Verfahren zu stärken. Durch die fristlose Entlassung Teichtmeisters sei dem Theater "ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden". Der Antrag wurde vom Landesgericht abgelehnt. Derzeit läge ein rechtliches Interesse "nicht konkret" vor. "Die bloße Idee eines möglicherweise in der Zukunft stattfindenden Zivilverfahrens trägt dem Erfordernis der Konkretheit nicht ausreichend Rechnung", heißt es im Gerichtsbeschluss.

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