Friedhof-Mord: 14-Jährige muss in Haft
Nach dem tödlichen Messerangriff auf eine 64-jährige Frau am Friedhof Baumgarten in Wien-Penzing wurde über die mutmaßliche Täterin die U-Haft verhängt. Die erst 14-Jährige hatte den Mord kurz nach ihrer Festnahme gestanden. Am Landesgericht für Strafsachen Wien fiel nun die Entscheidung über die weitere Untersuchungshaft der Jugendlichen.
U-Haft wegen Tatbegehungsgefahr verhängt
Am Donnerstagnachmittag wurde über die 14-Jährige offiziell die U-Haft verhängt. Das Gericht begründete die Entscheidung mit der Tatbegehungsgefahr. Es bestehe die dringende Gefahr, dass die Jugendliche ohne Freiheitsentzug erneut eine schwere Tat begehen könnte. Der Beschluss zur Untersuchungshaft gilt vorerst bis zum 12. März 2026.
Vernehmung der 14-Jährigen vor der Haftrichterin
Bei der Einvernahme vor der Haft- und Rechtsschutzrichterin, an der auch die Verteidigerin und die Mutter teilnahmen, machte die Beschuldigte keine Angaben zum Mord am Friedhof. Die Jugendliche wird aktuell in der Justizanstalt medizinisch und psychologisch betreut. Da kein Rechtsmittel gegen den Haftbeschluss eingelegt wurde, bleibt die 14-Jährige unter enger Beobachtung der Justizwache.
Psychiatrisches Gutachten zur Zurechnungsfähigkeit
Ein zentraler Aspekt des Verfahrens ist die psychiatrische Begutachtung. Die Staatsanwaltschaft hat eine Sachverständige bestellt, um zu klären, ob die 14-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. Dabei wird geprüft, ob eine Unterbringung nach § 21 StGB notwendig ist oder ob ein Zustand voller Berauschung durch Medikamente oder Suchtmittel vorlag. Diese Ergebnisse werden für den weiteren Verlauf im Prozess wegen des Mordes entscheidend sein.
Mord am Friedhof: Was bisher über die Tat bekannt ist
Das Opfer, eine 64-jährige Frau, wurde am Montagabend mit mehreren Stichverletzungen auf dem Friedhof Baumgarten gefunden. Die mutmaßliche Täterin wurde kurz darauf in einer sozialpsychiatrischen Wohngemeinschaft festgenommen. Die 14-Jährige lebte dort, nachdem ihre Mutter die Obsorge an die Stadt Wien übertragen hatte. Ein Motiv für den Mord am Friedhof ist bisher nicht bekannt; Opfer und Täterin kannten einander laut ersten Ermittlungen nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung.