Villach-Attentäter ohne Reue: „Ich wollte noch mehr Menschen töten“
- Villach-Prozess startet
- Strenge Sicherheitsvorkehrungen
- Terroranschlag in Villach
- Angeklagter plante mehr Opfer
- IS-Ideologie als Motiv
- Radikalisierung über Social Media
- Gutachten zur Zurechnungsfähigkeit
- Urteil im Villach-Prozess
Villach steht im Fokus eines aufsehenerregenden Terrorprozesses: Mehr als ein Jahr nach dem Terroranschlag von Villach hat am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt der Prozess gegen den 24-jährigen Angeklagten begonnen. Dem Mann werden Mord, mehrfacher versuchter Mord und terroristische Straftaten vorgeworfen. Bei dem Anschlag war ein 14-jähriger Schüler getötet worden, fünf weitere Menschen wurden teils lebensgefährlich verletzt.
Villach-Prozess startet: Angeklagter zeigt keine Reue
Zu Beginn der Einvernahme erklärt der Angeklagte, dass er seine Taten nicht bereut und sich nicht weiter äußern will. „Ich habe schon alles gesagt, ich habe sonst nichts zu sagen.“ Während der Einvernahme bleibt der Angeklagte weitgehend regungslos, beantwortet Fragen meist nur mit kurzen Bestätigungen oder Kopfnicken.
Prozess unter strengen Sicherheitsvorkehrungen
Der Angeklagte gilt laut Behörden als hochgefährlich und wird während der gesamten Verhandlung gefesselt und hinter einer Glaswand bewacht. Zahlreiche Polizeikräfte sichern den Gerichtssaal, auch für Zuhörer und Medien gelten strenge Kontrollen. Alle Zuhörer sowie Medienvertreter werden beim Einlass kontrolliert, elektronische Geräte müssen außerhalb des Saals abgegeben werden. Ziel ist laut Gericht der Schutz von Geschworenen und Verfahrensbeteiligten.
Terroranschlag in Villach: Tat dauerte nur 84 Sekunden
Laut Anklage ereignete sich der Angriff am 15. Februar 2025 in der Villacher Innenstadt. Innerhalb von nur 84 Sekunden griff der Täter mehrere Personen mit einem Klappmesser an. Das erste Opfer war ein 14-jähriger Schüler, der tödlich verletzt wurde. Insgesamt wurden sechs Menschen attackiert, fünf davon zum Teil lebensgefährlich verletzt.
Die Opfer wurden laut Staatsanwaltschaft „völlig willkürlich“ ausgewählt. Ziel sei gewesen, möglichst viele Menschen zu töten. Gestoppt wurde der Angriff durch das Eingreifen eines Essenszustellers, der den Täter mit seinem Fahrzeug anfuhr und so weitere Angriffe verhinderte. Ohne dieses Eingreifen hätte die Tat nach Einschätzung der Ermittler noch deutlich mehr Opfer fordern können.
Angeklagter plante mehr Opfer
Im Verlauf der Verhandlung bestätigt der Angeklagte, dass er deutlich mehr Opfer geplant habe. Das verwendete Klappmesser hatte er laut Anklage eigens für den Anschlag besorgt. „Ich hatte andere Szenarien, aber leider keinen Zugang zu anderen Waffen, wie etwa einen Sprenggürtel.“
Sein Ziel formuliert er klar: „Ich wollte, dass jedes Opfer stirbt und dass noch viel mehr Menschen sterben.“
Zur Frage nach Reue äußert sich der Angeklagte eindeutig: „Das Einzige, was ich bereue, ist, dass ich nicht gestorben bin.“ Er habe damit gerechnet, bei der Festnahme getötet zu werden, und habe dies bewusst in Kauf genommen.
IS-Ideologie prägt Auswahl der Opfer
Der Angeklagte beschreibt vor Gericht die ideologischen Hintergründe seiner Tat und bezeichnet sich selbst als „Krieger des IS“. Seine Zielsetzung: „Keine Kinder, keine Frauen, keine älteren Menschen töten, sondern jeden westlichen Mann, der eine Waffe tragen kann.“
Diese Auswahl entspreche laut Angeklagtem den Vorgaben aus IS-Propagandavideos, die er vor der Tat wiederholt angesehen habe. Zugleich zieht er eine Differenzierung zwischen Religion und Terrororganisation: „Der Islam wird sagen, meine Tat ist falsch. Aber der IS wird das gutheißen.“
Zwei Tage vor der Tat hatte der Angeklagte ein Video aufgenommen, in dem er der Terrororganisation die Treue schwor und Gewalt ankündigte.
Radikalisierung über Social Media und TikTok
Die Staatsanwaltschaft zeichnet im Prozess den Weg zur Tat nach. Demnach lebte der Angeklagte seit 2020 in Österreich und fiel zunächst nicht weiter auf. Ab 2024 habe er sich zunehmend isoliert und intensiv IS-Propagandavideos konsumiert. Die Anklage spricht von einer „Blitzradikalisierung“.
Diese Entwicklung führt die Staatsanwaltschaft unter anderem auf Inhalte in sozialen Netzwerken wie TikTok zurück, die zur schnellen Radikalisierung beigetragen haben sollen.
Gutachten: Täter voll zurechnungsfähig
Ein zentraler Punkt im Prozess ist die Frage der Zurechnungsfähigkeit. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kommt zum Schluss, dass beim Angeklagten keine psychische Erkrankung vorliegt. Damit gilt der Angeklagte als voll schuldfähig.
Die Tat sei eine „Abfolge von rationalen Entscheidungen“, heißt es im Gutachten. Eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum ist daher nicht vorgesehen.
Urteil im Villach-Prozess könnte rasch fallen
Der Prozess ist ursprünglich auf zwei Tage angesetzt. Beobachter halten ein Urteil noch am selben Tag für möglich. Im Falle eines Schuldspruchs droht dem Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Entscheidung liegt bei einem Geschworenengericht.