Jetzt ist es fix: Steiermark verbietet Gendern
Inhalt
- Steiermark verbietet Gendern in der Landesverwaltung
- Neuer Kommunikationserlass ist bereits in Kraft
- Genderstern und Binnen-I sind künftig unerwünscht
- Warum die Steiermark das Gendern abschafft
- Für wen die neuen Gender-Regeln gelten – und für wen nicht
Die Steiermark verschärft ihren Kurs beim Gendern. Nachdem die Landesregierung bereits Genderstern, Binnen-I und ähnliche Schreibweisen aus Gesetzen und Verordnungen gestrichen hat, gelten die neuen Vorgaben nun auch für die gesamte Landesverwaltung. Ein neuer Kommunikationserlass ist bereits in Kraft und regelt, wie künftig offiziell kommuniziert werden soll.
Steiermark verbietet Gendern in der Landesverwaltung
Mit dem neuen Erlass weitet die Steiermark ihre Regelung zum Gendern deutlich aus. Künftig gelten die sprachlichen Vorgaben für die gesamte Kommunikation der Landesverwaltung – von internen Schreiben und E-Mails bis hin zu Presseaussendungen und Informationen an die Öffentlichkeit.
Bereits Anfang März hatte die Landesregierung beschlossen, Genderstern, Binnen-I und ähnliche Schreibweisen aus den steirischen Landesgesetzen und Verordnungen zu entfernen. Jetzt werden diese Vorgaben auf den gesamten Verwaltungsbereich ausgeweitet.
Neuer Kommunikationserlass ist bereits in Kraft
Der rund 20 Seiten umfassende Kommunikationserlass wurde von Landesamtsdirektorin Brigitte Scherz-Schar unterzeichnet und ist bereits in Kraft. Er legt verbindliche Sprachstandards für Behörden und Dienststellen fest und regelt sowohl die interne als auch die externe Kommunikation des Landes.
Ziel ist eine einheitliche und leicht verständliche Amtssprache, die künftig in allen Bereichen der Landesverwaltung angewendet werden soll.
Genderstern und Binnen-I sind künftig unerwünscht
Die neuen Vorgaben sehen vor, dass künftig vor allem geschlechtsneutrale Begriffe verwendet werden. Empfohlen werden Formulierungen wie „Person“, „Fachkraft“ oder „Leitung“. Ist eine neutrale Bezeichnung nicht möglich, sollen Frauen und Männer ausdrücklich genannt werden.
Genderstern, Binnen-I und vergleichbare Schreibweisen sind laut dem neuen Kommunikationserlass hingegen ausdrücklich nicht mehr vorgesehen.
Warum die Steiermark das Gendern abschafft
Die Landesregierung begründet den Schritt mit einer besseren Lesbarkeit und einer einheitlichen Amtssprache. Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) erklärte dazu:
„Mit dem neuen Kommunikationserlass des Landes sorgen wir für bessere Lesbarkeit und eine Rückkehr zur sprachlichen Normalität.“
Nach Ansicht der Landesregierung sollen offizielle Texte dadurch verständlicher und für alle Bürger leichter lesbar werden.
Für wen die neuen Gender-Regeln gelten – und für wen nicht
Die neuen Sprachregeln gelten ausschließlich für die steirische Landesverwaltung. Nicht betroffen sind Medien, Unternehmen, Vereine und Privatpersonen. Sie können weiterhin selbst entscheiden, welche Form der Sprache sie verwenden.
Auch Gemeinden sind nicht automatisch an den Kommunikationserlass gebunden. Unabhängig davon dürfte die Diskussion über das Gendern und geschlechtergerechte Sprache auch nach der Entscheidung der Steiermark weitergehen.