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Ein österreichischer Führerschein im Scheckkarten-, sowie im klassischen Papierformat
Ab 1. September 2026 bringt die 23. Führerscheingesetz-Novelle neue Regeln für Prüfungen, Fristen und Dokumente in Österreich.
Ab 1. September 2026 bringt die 23. Führerscheingesetz-Novelle neue Regeln für Prüfungen, Fristen und Dokumente in Österreich.
APA-Images / APA / HELMUT FOHRINGER

Ab Dienstag: Das ändert sich beim Führerschein

31.08.2026 um 13:39, Marcel Toifl
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Mit 1. September 2026 tritt die 23. Führerschein-Novelle in Kraft. In Österreich gelten ab Dienstag neue Regeln für Prüfungen und Dokumente.

In Österreich tritt am 1. September 2026 die 23. Novelle zum Führerscheingesetz (FSG) in Kraft. Die Reform bringt Erleichterungen für Fahranfänger, längere Fristen für behördliche Dokumente sowie Anpassungen für ältere Berufskraftfahrer.

Gleichzeitig verschärft der Gesetzgeber den Strafrahmen bei Betrugsversuchen im Rahmen der theoretischen Fahrprüfung deutlich. Wer im Zuge der Neuerungen ab September 2026 einen Führerschein erwerben, verlängern oder umtauschen möchte, muss wichtige Fristen beachten.

Verkürzte Fristen und härtere Strafen bei Prüfungen

Für Prüfungskandidaten bringt die gesetzliche Anpassung eine Erleichterung beim Wiederantritt: Nach einem negativen Prüfungsergebnis sinkt die Wartefrist (Reprobationsfrist) für theoretische und praktische Fahrprüfungen von bisher zwei Wochen auf 12 Tage. Damit soll verhindert werden, dass Kandidaten bei prüfungsfreien Feiertagen eine zusätzliche Woche auf den nächsten Termin warten müssen. Bei der Moped-Klasse AM bleibt die zweiwöchige Frist vorerst bestehen.

Verschärft werden hingegen die Konsequenzen bei Prüfungsbetrug. Wer bei der Theorieprüfung schummelt oder unerlaubte technische Hilfsmittel verwendet, wird künftig mit einer 18-monatigen Sperre belegt – bisher betrug die Frist neun Monate. Zudem greift eine neue Strafbestimmung für Personen, die technische Unterstützung bei Prüfungen anbieten, organisieren oder durchführen.

Längere Gültigkeit für Ausweise und Dokumente

Im Bereich der Führerscheindokumente bringen die Bestimmungen praktische Fristverlängerungen mit sich:

  • Verlustbestätigung: Nach Verlust oder Diebstahl des Führerscheins gilt die behördliche Bestätigung künftig acht statt bisher vier Wochen als vorübergehende Lenkberechtigung.
  • Internationaler Führerschein: Dokumente nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr sind nun drei Jahre statt bisher ein Jahr gültig. Für Länder, die älteren Abkommen unterliegen (z. B. USA, Kanada, Australien oder Japan), bleibt die einjährige Befristung aufrecht.
  • Teilverzicht: Wer freiwillig nur auf einzelne Lenkberechtigungsklassen verzichtet, erhält von der Behörde ein neues Dokument für die verbleibenden Klassen. Bei einem vollständigen Verzicht ist der Führerschein abzuliefern.

Erleichterungen für Berufskraftfahrer und Drittstaaten

Eine administrative Entlastung erfahren Bus- und Lkw-Fahrer (Klassen C und D): Die bisherige Sonderregelung ab dem vollendeten 60. Lebensjahr, wonach die Lenkberechtigung alle zwei Jahre verlängert werden musste, entfällt. Es gilt künftig auch in dieser Altersgruppe die allgemeine fünfjährige Befristung.

Personen, die einen Nicht-EWR-Führerschein in eine österreichische Lenkberechtigung umschreiben lassen, erhalten von der Behörde eine Bestätigung. Diese berechtigt während des laufenden Umschreibungsverfahrens für maximal sechs Monate ab Wohnsitzbegründung zum Lenken von Kraftfahrzeugen in Österreich. Zudem wird das Nichtmitführen eines Internationalen Führerscheins bei einer Verkehrskontrolle künftig wie das Vergessen des Dokuments als Delikt mit geringem Unrechtsgehalt geahndet.

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