Gegen Mauer geschleudert: Motorradfahrer tot
Ein schwerer Verkehrsunfall im Gemeindegebiet von Esternberg (Bezirk Schärding) hat am späten Donnerstagnachmittag ein Menschenleben gefordert. Auf der Münzkirchner Straße (L1165) kollidierten ein Motorrad und ein Auto frontal. Für den Zweiradlenker kam trotz des raschen Eingreifens von Ersthelfern und Rettungskräften jede Hilfe zu spät. Wie die anschließenden Erhebungen der Polizei ergaben, stand der beteiligte Autofahrer zum Unfallzeitpunkt unter erheblichem Alkoholeinfluss. Nach der Kollision auf der Münzkirchner Straße verstarb der Motorradfahrer kurz nach seiner Einlieferung im Krankenhaus.
Zusammenstoß im Gemeindegebiet Esternberg
Der folgenschwere Unfall ereignete sich am 16. Juli 2026 gegen 17:30 Uhr. Ein 56-jähriger Motorradlenker aus dem Bezirk Schärding war auf der Münzkirchner Straße (L1165) von Vichtenstein kommend in Richtung Münzkirchen unterwegs. Zur selben Zeit lenkte ein 36-jähriger Mann, ebenfalls aus dem Bezirk Schärding, seinen Pkw in die entgegengesetzte Richtung. Auf Höhe des Straßenkilometers 7,2 im Ortschaftsbereich Aug (Gemeinde Esternberg) kam es aus bislang ungeklärter Ursache zu einem heftigen Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der 56-jährige Biker von seinem Fahrzeug geschleudert und prallte gegen eine angrenzende Gartenmauer.
Augenzeugen leisteten Erste Hilfe
Mehrere Personen, die den Unfall beobachtet hatten, reagierten sofort vorbildlich. Sie setzten umgehend die Rettungskette in Gang und leisteten dem schwer verletzten Mann bis zum Eintreffen der Rettungskräfte Erste Hilfe. Nach der medizinischen Erstversorgung vor Ort wurde der Motorradfahrer mit schwersten Verletzungen in das nahegelegene Klinikum Passau eingeliefert. Trotz aller Bemühungen der Ärzte erlag der 56-Jährige dort jedoch wenig später seinen schweren Verletzungen.
Alkotest bestätigt schwere Alkoholisierung
Im Zuge der polizeilichen Unfallaufnahme führten die Beamten bei dem Pkw-Lenker einen Atemalkoholtest durch. Dieser ergab einen Wert von 1,34 Promille. Dem Mann wurde daraufhin an Ort und Stelle der Führerschein vorläufig abgenommen. Er wird sich wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung unter Alkoholeinfluss vor der Justiz verantworten müssen.