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Elmar Gubisch / picturedesk.com

Corona-Härtefonds für Oberösterreicher

15.01.2021 um 09:06, Lukas Steinberger-Weiß
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Die Arbeiterkammer OÖ und das Land OÖ haben heute die Schaffung eines Corona-Härtefonds bekanntgegeben. Dieser soll Personen unterstützen die besonders von der Pandemie betroffen sind. Alle Infos und Details im Artikel.

Viele Arbeitnehmer/innen sind durch die Corona-Pandemie besonders gefordert beziehungsweise befinden sie sich aktuell auf Grund von Einkommensverlusten in einer finanziell schwierigen Phase. Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusätzlich finanziell unter die Arme zu greifen, haben das Land OÖ und die Arbeiterkammer OÖ gemeinsam einen eigenen oberösterreichischen „Corona-Härtefonds für Arbeitnehmer/innen“ geschaffen (Land OÖ: 4 Mio. Euro/ AKOÖ: 1 Mio. Euro). Dadurch können Arbeitnehmer/innen, die aufgrund der Corona-Krise arbeitslos sind oder Lohnkürzungen durch Kurzarbeit erfahren haben, mit bis zu 500 Euro pro Person einmalig unterstützt werden.

„Mit dem ‚OÖ-Corona-Härtefonds‘ verfolgen wir das Ziel, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Schwierigkeiten geraten sind, finanziell unter die Arme zu greifen. Fakt ist: Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen – aber in Oberösterreich soll keine und keiner im Stich gelassen werden. Der Fonds ist ein weiterer Baustein, um Oberösterreich gemeinsam wieder stark zu machen“, betont Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer.

„Die oberösterreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben gerade in den letzten Monaten unter teilweise schwierigsten Bedingungen Großartiges geleistet. Zigtausende sind allerdings arbeitslos oder in Kurzarbeit geschickt geworden und müssen nun mit deutlich weniger Geld ihren Lebensunterhalt bestreiten. Ihnen jetzt schnell und unbürokratisch zu helfen, ist uns besonders wichtig. Dieser gemeinsame Fonds ist ein wesentlicher Beitrag dazu“, betont Dr. Johann Kalliauer, Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich.

„Oberösterreich ist ein Leistungs-Bundesland, dessen Wirtschaftsleistung und Erfolg auf dem Fleiß der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fußt. Aufgrund der Pandemie und den damit einhergehenden Lockdowns sind aber viele Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher nicht in der Lage, ihr Potential für unsere Heimat auszuschöpfen und sind zudem mit teils gravierenden Einkommenseinbrüchen konfrontiert. Mit dem Hilfsfonds greifen wir diesen Leistungsträgern unter die Arme und nehmen ihnen zumindest einen Teil ihrer Sorgen ab. Wir setzen auch ein klares Zeichen, dass sich Leistung in Oberösterreich auszahlt und dass wir niemanden in Regen stehen lassen“, begrüßt Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner die gemeinsame Unterstützungsleistung.

„In Zeiten wie diesen ist eine rasche und unbürokratische Hilfe von besonderer Bedeutung. Für Menschen, die corona-bedingt in eine Notlage geraten, ist jede finanzielle Unterstützung wichtig. Es freut mich besonders, dass in diesem Fonds auch geringfügig Beschäftigte umfasst sind, die sonst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitsbeihilfe haben. Unsere zentrale Aufgabe muss es jetzt sein, alles zu tun, dass Arbeitslose wieder Beschäftigung finden und die Kurzarbeit beendet werden kann“, betont Landesrätin Birgit Gerstorfer.

„Durch die Corona-Pandemie sind viele Menschen in Oberösterreich unerwartet und unverschuldet in schwierige finanzielle Situationen gekommen. Der ‚Corona-Härtefonds für Arbeitnehmer/innen‘ ist ein wichtiger, unbürokratischer Beitrag zur Linderung von akuten Engpässen“, betont Landesrat Stefan Kaineder.

Details zum Unterstützungsfonds für Arbeitnehmer/innen und ihren Familien

Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind unselbständig Erwerbstätige, die vor Eintritt der Corona bedingten Arbeitslosigkeit bzw. Kurzarbeit ihren Lebensunterhalt nahezu ausschließlich aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit bestritten haben und in den Monaten Dezember 2020 und Jänner 2021 aufgrund der Corona-Krise arbeitslos sind oder Lohnkürzungen durch Kurzarbeit erfahren haben und aufgrund des dadurch verringerten Nettohaushaltseinkommens sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden. Für den Vergleich der Einkommensreduktion ist der Lohnzettel des letzten vollen Monats vor Eintritt der Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit ausschlaggebend. Trat die Arbeitslosigkeit bereits mit Beginn der Covid-19-Pandemie im März 2020 ein, so wird der Lohnzettel aus dem Februar 2020 für den Vergleich der Einkommensreduktion herangezogen.

Wieviel wird gefördert?

Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag pro Haushalt gewährt. Das monatliche Netto-Haushaltseinkommen für den genannten Zeitraum Dezember 2020 und Jänner 2021 darf die nachstehend angeführten Einkommensobergrenzen nicht übersteigen und die Netto-Haushaltseinkommensverringerung muss mindestens den untenstehenden Prozentwerten entsprechen.

Mindestens 20% Einkommensreduzierung:

Alleinstehende bis                                                     € 1.300           

2 Personen bis                                                          € 2.000           

jede weitere volljährige erwerbstätige Person          € 1.000

jede weitere minderjährige Person                           € 250

Höhe der Förderung bei mind. 20% Einkommensreduzierung: (einmaliger Pauschalbetrag)

1 Person im Haushalt: 300€

2 Personen im Haushalt: 400€

3 Personen und mehr: 500€

 

Mindestens 30% Einkommensreduzierung:

Alleinstehende bis                                                     € 1.500           

2 Personen bis                                                          € 2.400           

jede weitere volljährige erwerbstätige Person          € 1.000

jede weitere minderjährige Person                           € 250

Höhe der Förderung bei mind. 30% Einkommensreduzierung: (einmaliger Pauschalbetrag)

1 Person im Haushalt: 500 €

2 Personen im Haushalt: 600 €

3 Personen und mehr: 700 €

Über die Gewährung einer finanziellen Zuwendung entscheidet eine paritätisch mit je zwei Mitgliedern von Land OÖ und AK OÖ besetzte Kommission.

 

Weitere Fördervoraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz aller Personen im Haushalt seit spätestens 1. Februar 2020 in Oberösterreich.
  • Vorliegen einer Notlage aufgrund finanzieller Einbußen infolge von Lohnkürzungen durch Kurzarbeit bzw. Verlust des Arbeitsplatzes, kein Anspruch auf bestehende gesetzliche Hilfeleistungen (Sozialhilfe).
  • Weitere Förderungen und sonstige Zuwendungen für die genannte Zielgruppe seitens des Landes Oberösterreich, des Bundes oder der Gemeinden werden bei der Beurteilung der Förderwürdigkeit nicht berücksichtigt. Ebenso wenig Einkommen, welche nicht aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit stammen, sowie das 13. und 14. Gehalt werden für den Vergleich nicht berücksichtigt.

 

Wie kann die Unterstützung beantragt werden?

Die Anträge können von 8. Februar 2021 bis 31. März 2021 beim Amt der Oö. Landesregierung elektronisch eingebracht werden (Online Antrag). Personen, die keinen PC oder kein Smartphone besitzen, können den Antrag in der AK-Zentrale in Linz oder in den AK-Bezirksstellen in elektronischer Form einbringen.

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