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Rapid-Kapitän Guido Burgstaller regt sich auf.
Auch Kapitän Burgstaller ist gesperrt.
Auch Kapitän Burgstaller ist gesperrt.
EVA MANHART / APA / picturedesk.com

Hammer-Strafe: Gleich 7 Sperren für Rapid

05.03.2024 um 07:57, Anna Kirschbaum
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Nach dem Wirbel um homophobe Fangesänge bei Rapid, setzt es jetzt harte Strafen. Es ist die härteste Sanktionierung in der Geschichte der Bundesliga.

Der Strafsenat der Fußball-Bundesliga hat hart durchgegriffen: Nach den beleidigenden und teils homophoben Entgleisungen nach dem Derby-Sieg gegen die Wiener Austria setzt es jetzt saftige Strafen. Es ist die härteste Sanktionierung in der Geschichte des österreichischen Fußballs.

Harte Sanktionen

Videos von den Siegesfeiern zeigen Rapid-Spieler und -Funktionäre, wie sie an beleidigenden und teils homophoben Gesängen teilnehmen. Dass auch Spieler und Funktionäre an den Fangesängen teilgenommen haben, hat für heftige Kritik gesorgt. Für alle Beteiligten gibt es jetzt Strafen. Der Club selbst wurde mit einem bedingten Abzug von drei Punkten belegt. Die Strafe bleibt bis zum 4. März 2026 unter Vorbehalt bestehen. Auch die Strafen gegen die Funktionäre und Spieler sind teilweise unbedingt und teilweise bedingt, sprich: Ein Teil der Strafe wird sofort wirksam, andere Teile unter bestimmten Bedingungen ausgesetzt.

Sieben Sperren

Betroffen sind Geschäftsführer Steffen Hofmann, Co-Trainer Stefan Kulovits sowie Guido Burgstaller, Marco Grüll, Thorsten Schick, Maximilian Hofmann und Niklas Hedl. Rapid muss im entscheidenden Spiel um den Einzug in die Meistergruppe am Sonntag (17.00 Uhr) bei Austria Klagenfurt gleich fünf Spieler ersetzen. Kapitän Burgstaller und Torjäger Grüll fehlen Rapid bis in den April.

Die Strafen in der Übersicht

  • Stefan Kulovits (Co-Trainer): § 112 Abs. 1 – Diskriminierung; Funktionssperre Spielbetrieb (Heim- und Auswärtsspiele) für drei Monate (davon 1 Monat bedingt)
  • Guido Burgstaller: § 112 Abs. 1 – Diskriminierung; 6 Pflichtspiele Sperre, davon 3 Spiele bedingt
  • Marco Grüll: § 112 Abs. 1 - Diskriminierung; 6 Pflichtspiele Sperre, davon 3 Spiele bedingt
  • Thorsten Schick: § 112 Abs. 1 – Diskriminierung; 5 Pflichtspiele Sperre, davon 3 Spiele bedingt
  • Maximilian Hofmann: § 111a Abs. 1 – Verletzung des FairPlay-Gedankens; 3 Pflichtspiele Sperre, davon 2 Spiele bedingt
  • Niklas Hedl: § 111a Abs. 1 – Verletzung des FairPlay-Gedankens; 3 Pflichtspiele Sperre, davon 2 Spiele bedingt

Die Funktionssperren umfassen den Spielbetrieb – u.a. Spielfeld, Spieler – und Betreuerbänke, Spielertunnel sowie Kabinen beginnen bei jedem Pflichtspiel 30 Minuten vor Spielbeginn und enden mit Spielende. Die Bedingungen sind auf 24 Monate angesetzt. Zusätzlich zu den Sperren müssen die sieben involvierten Personen an drei jeweils einstündigen Workshops in Schulen teilnehmen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Bewusstsein zu schärfen und präventiv gegen Diskriminierung zu wirken.

Begründung der Bundesliga

Es ist eine bislang beispiellose Sanktionierung in der Geschichte der österreichischen Bundesliga. "Die Österreichische Fußball-Bundesliga bekennt sich zum Kampf gegen Diskriminierung jeder Art. Die Vorbildwirkung von Fußballern, Betreuern und Funktionären geht über das Geschehen am grünen Rasen hinaus", begründete die Bundesliga die umfangreichen Strafen. Die Inhalte der Videos stünden in keinerlei Einklang mit den Werten, für die der Fußball insgesamt und die Österreichische Fußball-Bundesliga stehen. Verein und Spieler hätten aber glaubwürdig dargelegt, dass ihnen die Vorkommnisse leid tun – Grund für die bedingten Strafen. "Zu betonen ist allerdings, dass der vorgegebene Strafrahmen bei diskriminierenden Äußerungen oder Handlungen einerseits die Schwere der Vergehen dokumentiert und andererseits auch die Intention des Fußballgesetzgebers verdeutlicht, dass derartige Vorkommnisse entschieden zu verhindern sind", so die Bundesliga zur Begründung.

Reaktion von Rapid

Rapid hat einen Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Homophobie und Sexismus angekündigt. Für den heutigen Dienstag hat der Verein eine Pressekonferenz angekündigt, um zu den "äußerst harten Strafen" Stellung zu nehmen.

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