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Dschungelcamp I Credit: RTL
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Dschungelcamp: Das steht im strengen Vertrag mit RTL

25.01.2022 um 16:27, Brigitte Biedermann
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Wer nicht spurt fliegt: Mit diesen Strafen müssen die Dschungelcamper rechnen, wenn sie gegen eine Regel von RTL verstoßen.

Die erste Teilnehmerin im Dschungel, das Zuschneidetisch-Luder Janina Youssefian ist raus: Sie hat sich eine rassistische Entgleisung gegenüber Model Linda Nobat geleistet und musste das Camp verlassen.

Bekommt Janina ihre Gage?

Jetzt zittert die Teilnehmerin um ihr Honorar, denn die Verträge die die Camper mit dem Fernsehsender RTL unterzeichnen sind streng und bei Nichteinhaltung drohen Strafzahlungen bis zu 30.000 Euro.

Der strenge Vertrag mit RTL

So wurde zum Beispiel im Vertrag festgehalten, dass jeder der das Camp ohne Erlaubnis verlässt eine Strafe in Höhe von 30.000 Euro zahlen muss. Streng gehütete Geheimnisse ausplaudern ist im Camp eigentlich erwünscht, doch es sollte sich nur um private Geheimnisse halten. Wer Interna über RTL oder die Dreharbeiten verrät, muss ebenso mit einer Geldstrafe rechnen.

Ethisches Fehlverhalten kostet Geld

Sollte ein Teilnehmer gegen die Vertragspflichten verstoßen und beispielsweise Drogen nehmen, eine Straftat begehen oder sich ethisch nicht korrekt verhalten, könne der Vertrag gekündigt werden. So geschehen bei Janina. Sie muss jetzt also um ihr Geld zittern.

All inclusive Vertrag mit RTL

Interviews sind in erster Linie nur mit RTL erlaubt. Und auch nach Verlassen des Dschungelcamps ist noch nicht Schluss mit den strengen Klauseln des Fernsehsenders. Denn nach dem Finale müssen die Teilnehmer für bis zu zehn Interviews und drei TV-Auftritte in RTL-Formaten zur Verfügung stehen. Erst dann wird die komplette Gage überwiesen. 

Fordert der Sender Janinas Gage zurück?

Laut Informationen der Bild-Zeitung bekommt die Bohlen-Ex insgesamt 60.000 Euro bei Vollendung ihrer regulären Zeit im Camp bezahlt. 24.000 Euro soll sie schon vor der Abreise nach Südafrika überwiesen bekommen haben. Ob das Geld nach ihrem Rauswurf zurückgefordert wird, oder ob sie nur auf die Auszahlung des ausstehenden Betrags verzichten muss, ist derzeit nicht bekannt.

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