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Alma Zadic im Porträt
Zadic möchte vor allem Gründerinnen sichtbarer machen.
Zadic möchte vor allem Gründerinnen sichtbarer machen.
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Megawirbel: Zadic verfasst erstes rein weibliches Gesetz

28.07.2023 um 11:34, Stefanie Hermann
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Das stößt vielen sauer auf: Justizministerin Zadic veröffentlicht das erste rein weibliche Gesetz. Männer seien mitgemeint. Von der ÖVP hagelt es Kritik.

Es ist das erste Gesetz seiner Art. Im neuen Gesetz zur Reformierung des Modells der flexiblen Kapitalgesellschaften, das Start-ups unterstützen soll, wird nur die weibliche Form verwendet (z.B. "Gesellschafterinnen, Gläubigerinnen oder Notarinnen"). Männer sind bewusst ausgelassen worden, so Justizministerin Alma Zadic (Grüne).

Männer sind mitgemeint

In einem Extra-Paragrafen wird darauf hingewiesen, dass Männer mitgemeint sind. Das Ziel der Aktion: Sie möchte Gründerinnen sichtbarer machen. "Außerdem leisten wir mit dem Gesetz einen Beitrag zu mehr Geschlechtergerechtigkeit, denn Sprache beeinflusst unser Denken, unsere Wahrnehmung und unser Handeln", ist Zadic stolz auf den Wurf. Beim Koalitionspartner kann man mit der Aktion unterdessen herzlich wenig anfangen.

Heftige Kritik

Von ÖVP und FPÖ hagelt es offene Kritik für den Vorstoß.  "Ich wüsste nicht, welchen Beitrag man für Geschlechtergerechtigkeit dadurch leistet, dass etwas, was man kritisiert, einfach umgedreht wird", sagt ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker gegenüber Ö1. FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst geht einen Schritt weiter. "Dass man sich mit so etwas befasst, ist lächerlich", so ihr Befund. Werde die männliche Form verwendet, seien Frauen mitgemeint, werde ausschließlich die weibliche Form verwendet, würden nur Frauen angesprochen. Laut einer Umfrage von OGM für den "Kurier" meiden 67 Prozent der Bevölkerung Gendern beim Schreiben und Sprechen.

Juristisch haltbar

Auch wenn unorthodox, ist die gewählte Sprachform in Zadic' Entwurf juristisch haltbar und nicht verfassungswidrig. Das hält auch Verfassungsjurist Heinz Mayer fest. Er bezeichnet die Variante aber als "Ausdruck eines seltsamen Zeitgeistes". Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt empfiehlt die Verwendung von Paarformen in Gesetzestexten, um Frauen und Männer gleichermaßen zu berücksichtigen.

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