Schuljahr 2026/27: Diese Neuerungen kommen jetzt auf Schüler und Eltern zu
- Kopftuchverbot gilt ab dem Schuljahr 2026/27
- Suspendierte Schüler bekommen verpflichtende Begleitung
- Deutschförderklassen werden flexibler
- Chancenbonus bringt zusätzliches Personal an 400 Schulen
- 620 Planstellen für neues Mittleres Management
- Schuldaten werden ab Oktober öffentlich
- Neue Gespräche sollen Schulabbrüche verhindern
- Schulpsychologie wird weiter ausgebaut
Das Schuljahr 2026/27 bringt für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte in Österreich zahlreiche Änderungen. Neben dem neuen Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren werden suspendierte Schüler erstmals verpflichtend begleitet. Schulen bekommen mehr Freiheit bei der Deutschförderung, 400 Standorte zusätzliche Personalressourcen und ab Oktober werden erstmals Schuldaten öffentlich gemacht. In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland startet das neue Schuljahr am 7. September.
Auf einen Blick: Das ändert sich im Schuljahr 2026/27
- Kopftuchverbot: Mädchen unter 14 Jahren dürfen in der Schule kein islamisches Kopftuch tragen.
- Suspendierungen: Ab vier Tagen ist eine pädagogische und psychosoziale Begleitung verpflichtend.
- Deutschförderung: Schulen bekommen mehr Freiheit bei der Organisation der Sprachförderung.
- Chancenbonus: 400 Volks- und Mittelschulen erhalten zusätzliche Personalressourcen.
- Mittleres Management: 620 Planstellen sollen Schulleitungen entlasten.
- Schuldaten: Ab Oktober werden erstmals ausgewählte standortbezogene Daten veröffentlicht.
- Schulpsychologie: Im neuen Schuljahr kommen 70 zusätzliche Planstellen hinzu.
Kopftuchverbot gilt ab dem Schuljahr 2026/27
Eine der meistdiskutierten Neuerungen betrifft das Kopftuchverbot an Schulen. Ab dem Schuljahr 2026/27 sind für Mädchen unter 14 Jahren an öffentlichen Schulen und Privatschulen Kopfbedeckungen verboten, die „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen“. Ausnahmen gelten unter anderem bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule und im häuslichen Unterricht.
Bei einem Verstoß sollen zunächst die Lehrkräfte reagieren. Danach ist ein Gespräch der Schulleitung mit der Schülerin und ihren Eltern vorgesehen. Bei weiteren Verstößen werden die Bildungsdirektion und gegebenenfalls die Bezirksverwaltungsbehörde eingeschaltet. Am Ende des mehrstufigen Verfahrens können Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro verhängt werden. Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) zufolge sind auch mehrfache Strafen möglich.
Politisch und rechtlich dürfte das Thema damit aber noch nicht erledigt sein. Eine ähnliche Regelung für Volksschulen hat der Verfassungsgerichtshof 2020 aufgehoben. Auch das neue Verbot dürfte vor dem Höchstgericht landen.
Kopftuchverbot: Das passiert bei einem Verstoß
- Verstoß: Ein Mädchen unter 14 Jahren trägt in der Schule ein vom Verbot betroffenes Kopftuch.
- Reaktion der Schule: Zunächst reagieren die Lehrkräfte beziehungsweise wird die Schulleitung eingeschaltet.
- Gespräch: Die Schulleitung führt ein Gespräch mit der Schülerin und ihren Erziehungsberechtigten.
- Weitere Verstöße: Die Bildungsdirektion und gegebenenfalls die Bezirksverwaltungsbehörde werden eingebunden.
- Geldstrafe: Am Ende des Verfahrens sind Verwaltungsstrafen zwischen 150 und 800 Euro möglich.
Suspendierte Schüler bekommen verpflichtende Begleitung
Eine weitere wesentliche Änderung im Schuljahr 2026 betrifft suspendierte Schülerinnen und Schüler. Ab einer Suspendierungsdauer von vier Tagen werden sie nicht mehr lediglich vom Unterricht ausgeschlossen, sondern verpflichtend pädagogisch und psychosozial begleitet.
Für die betroffenen Kinder und Jugendlichen ist ein Förderplan vorgesehen. Bis zu zehn Stunden pro Woche können sie an psychosozialen Maßnahmen oder Projekten teilnehmen. Zusätzlich sind maximal zehn Stunden Unterricht möglich, damit der Anschluss an die eigene Klasse nicht verloren geht. Schulsozialarbeit, Schulpsychologie und bei Bedarf externe Organisationen übernehmen die Betreuung. Auch die Erziehungsberechtigten werden eingebunden.
Suspendierung: Was ab vier Tagen passiert
- Verpflichtende Begleitung statt eines bloßen Ausschlusses vom Schulbesuch
- Ein Förderplan wird für das betroffene Kind erstellt.
- Bis zu zehn Stunden pro Woche sind für psychosoziale Maßnahmen oder Projekte vorgesehen.
- Zusätzlich sind maximal zehn Stunden Unterricht möglich.
- Schulpsychologie, Schulsozialarbeit und bei Bedarf externe Organisationen übernehmen die Betreuung.
- Auch die Erziehungsberechtigten werden eingebunden.
Deutschförderklassen werden flexibler
Mehr Freiheit erhalten Schulen bei der Deutschförderung. Die bisherige Verpflichtung, ab acht außerordentlichen Schülerinnen und Schülern eigene Deutschförderklassen oder Gruppen einzurichten, fällt. Von 686 betroffenen Pflichtschulen haben sich 52 Prozent für ein schulautonomes Modell entschieden. Rund 23.340 außerordentliche Schülerinnen und Schüler sollen von den neuen Möglichkeiten profitieren.
Auch beim Sprachtest MIKA-D gibt es Änderungen. Wer in allen Fächern positiv beurteilt wird und von der Klassen- oder Schulkonferenz eine positive Leistungsprognose erhält, kann künftig trotz eines „mangelhaften“ MIKA-D-Ergebnisses aufsteigen. Bei einem „ungenügenden“ Ergebnis bleibt die Wiederholung des Schuljahres notwendig.
„Die Autonomie geht aber auch mit einer Verantwortung einher – nämlich bessere Ergebnisse zu erzielen“, sagt Wiederkehr bei der Pressekonferenz am Mittwoch.
Chancenbonus bringt zusätzliches Personal an 400 Schulen
Mit dem Chancenbonus bekommen 400 Volks- und Mittelschulen mit besonders hohem Förderbedarf zusätzliche Unterstützung. Insgesamt stehen rund 800 zusätzliche Vollzeitäquivalente zur Verfügung.
Die Schulen können selbst entscheiden, welches Personal sie besonders dringend benötigen. Neben zusätzlichen Lehrkräften kommen etwa Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Sozialarbeiter, Psychotherapeuten, Legasthenie- und Dyskalkulietrainer sowie Fachkräfte aus Musik, Tanz und Theater infrage.
620 Planstellen für neues Mittleres Management
Auch die Direktionen sollen im Schuljahr 2026/27 entlastet werden. An Schulen mit mindestens 15 Klassen wird ein Mittleres Management aufgebaut. Dafür stehen zunächst 620 Planstellen zur Verfügung.
Bis zu vier Lehrkräfte pro Standort können administrative und pädagogische Aufgaben sowie Koordinationsfunktionen übernehmen. Ihre Unterrichtsverpflichtung wird entsprechend reduziert. Für das Schuljahr 2027/28 ist der Vollausbau mit rund 800 Planstellen vorgesehen.
Schuldaten werden ab Oktober öffentlich
Mehr Transparenz soll eine weitere Neuerung bringen. Ab Oktober 2026 werden erstmals ausgewählte standortbezogene Schuldaten öffentlich zugänglich gemacht. Den Anfang machen die Volksschulen, weitere Schulformen sollen folgen.
Auch Leistungsdaten wie Ergebnisse der individuellen Kompetenzmessung PLUS werden veröffentlicht. Dabei soll allerdings kein einfacher Vergleich zwischen Schulen entstehen. Die Ergebnisse werden in einem sogenannten „fairen“ Vergleich dargestellt, bei dem die Zusammensetzung der jeweiligen Schülerschaft berücksichtigt wird.
Neue Gespräche sollen Schulabbrüche verhindern
Ab der neunten Schulstufe kommen außerdem verpflichtende Perspektivengespräche zum Einsatz, wenn Schülerinnen und Schüler ihre Ausbildung abbrechen beziehungsweise sich von einer Schule abmelden oder ausgeschlossen werden.
Gemeinsam mit den Jugendlichen sollen die Gründe für den Abbruch und mögliche weitere Ausbildungswege besprochen werden. Neben den Erziehungsberechtigten können Vertrauenslehrkräfte sowie Fachkräfte aus Schulpsychologie, Schulsozialarbeit oder Jugendcoaching eingebunden werden.
Schulpsychologie wird weiter ausgebaut
Parallel zu den neuen Maßnahmen wird auch die Schulpsychologie verstärkt. Im neuen Schuljahr kommen 70 zusätzliche Planstellen hinzu. Bereits im vergangenen Schuljahr sind 70 neue Stellen geschaffen worden. Bis 2027 sollen insgesamt 200 zusätzliche Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zur Verfügung stehen.
Damit fällt das Maßnahmenpaket für das Schuljahr 2026/27 umfangreich aus. Kopftuchverbot, neue Regeln für Suspendierungen und Deutschförderung betreffen den Schulalltag unmittelbar. Gleichzeitig sollen zusätzliches Personal, mehr Unterstützung für belastete Standorte und öffentlich zugängliche Schuldaten das österreichische Schulsystem langfristig verändern.