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Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) im Rahmen einer Sitzung des Nationalrates im Parlament in Wien.
Konsumentenschutzminister Johannes Rauch ist zuversichtlich, dass diese “unzulässigen Geschäftspraktiken” gerichtlich untersagt werden.
Konsumentenschutzminister Johannes Rauch ist zuversichtlich, dass diese “unzulässigen Geschäftspraktiken” gerichtlich untersagt werden.
ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com

Inakzeptable Zinsen: Sozialminister klagt Banken

16.08.2023 um 10:45, Patrick Deutsch
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Null Prozent Zinsen auf Guthaben, bei Kontoüberziehung wird man aber zu Kasse gebeten: Diesen Missstand bring Minister Johannes Rauch jetzt vor Gericht.

Die starke Anhebung des Leitzins durch die Europäische Zentralbank (EZB) lässt nicht nur Kredite explodieren, sondern verursacht auch höhere Kosten bei Kontoüberziehungen. Auf der anderen Seite steigen die Zinsen für Sparguthaben aber nicht. Um diesen Missstand zu beheben, hat Konsumentenschutzminister Johannes Rauch (Grüne) den Verein für Konsumenteninformation (VKI) beauftragt, eine Verbandsklage gegen den gesamten Bankensektor einzubringen.

Warnschuss im Juni

Bereits im Juni hatte der VKI die Bank Austria, stellvertretend für die Branche, abgemahnt. "Dass Banken die Sollzinsen ständig nach oben schrauben, die Habenzinsen aber bei Null lassen, ist inakzeptabel. Hier werden Gewinne auf Kosten der Konsumenten gemacht", betont Rauch. Der Minister ist zuversichtlich, dass diese "unzulässigen Geschäftspraktiken" gerichtlich untersagt werden.

Gravierende Verletzung

Die meisten Österreicher nutzen ihr Girokonto täglich – etwa für Gehaltsüberweisungen, Miete, Einkäufe. Bei der UniCredit Bank Austria AG liegen die Sollzinsen aktuell bei 12,5 Prozent, während Guthaben mit 0 Prozent verzinst werden. Eine Untersuchung des VKI zeigte, dass diese Praxis branchenweit verbreitet ist. Die Sollzinsen für Kontoüberziehungen schwanken zwischen 6,75 und 13,25 Prozent, während Habenzinsen lediglich 0 bis 0,01 Prozent betragen. "Konsumenten sind auf ein Girokonto angewiesen. Die Banken nützen diese Abhängigkeit mit ihrer Geschäftspolitik. Das ist eine gravierende Verletzung des Gleichbehandlungs- und Zweiseitigkeitsgebots und muss nach unserer juristischen Einschätzung jedenfalls unzulässig sein", so Rauch. Es könne nicht sein, dass "nur die Banken vom Aufwärtstrend am Geldmarkt profitieren".

Auch Sparkonten im Visier

Auch die Zinspolitik bei Sparzinsen wird vom Ministerium genau beobachtet. Obwohl Banken Änderungen angekündigt haben, will das Ministerium im September erneut prüfen und bei Bedarf rechtlich intervenieren. Minister Rauch betont: "Wenn wir Nachteile für die Konsument:innen sehen, werden wir konsequent einschreiten."

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