Strompreisbremse fix: So funktioniert die neue 10-Cent-Garantie
- Strompreisbremse: So funktioniert der Mechanismus
- Wann die Strompreisbremse greift
- 10 Cent pro kWh: Das gilt für Haushalte
- Finanzierung ohne Steuergeld
- Entlastung auch für Unternehmen geplant
- Stromkostenausgleich wird verlängert
- Nachlaufzeit soll Preisschock verhindern
Die Strompreisbremse ist fix: Die Bundesregierung hat sich auf eine neue Strompreisbremse geeinigt, die Haushalte und Unternehmen in künftigen Energiekrisen entlasten soll. Kern der Maßnahme ist ein automatischer Mechanismus, der bei stark steigenden Strompreisen greift und die Kosten für Verbraucher deutlich begrenzt.
Ziel ist es, extreme Preisspitzen abzufedern und gleichzeitig Planungssicherheit für Haushalte und Wirtschaft zu schaffen. Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Energiepakets, mit dem sich die Regierung auf mögliche neue Preisschocks vorbereitet.
Strompreisbremse: So funktioniert der Mechanismus
Die Strompreisbremse wird nicht dauerhaft angewendet, sondern nur im Krisenfall aktiviert. Damit unterscheidet sich das Modell von früheren Eingriffen: Die Strompreisbremse greift automatisch, sobald definierte Schwellenwerte überschritten werden.
Wann die Strompreisbremse greift
Dafür müssen zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein. Zum einen muss der Strompreis für Haushalte über drei Monate hinweg mehr als 16,5 Cent pro kWh betragen. Zum anderen muss der Großhandelspreis über drei Monate bei mehr als 165 Euro pro Megawattstunde liegen. Erst wenn beide Schwellen überschritten werden, tritt der Energiekrisenmechanismus automatisch in Kraft.
10 Cent pro kWh: Das gilt für Haushalte
Im Krisenfall wird der Strompreis für Haushalte auf 10 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Diese Preisgarantie gilt allerdings nur für ein definiertes Grundkontingent von 2.900 kWh pro Jahr und Haushalt, was in etwa dem durchschnittlichen Grundverbrauch entspricht.
Für alles, was darüber hinaus verbraucht wird, gilt weiterhin der reguläre Marktpreis. Damit soll sichergestellt werden, dass der Sparanreiz bestehen bleibt. Die Entlastung erfolgt direkt über die Stromrechnung und wird somit ohne zusätzlichen Antrag wirksam. Damit entfällt ein bürokratischer Aufwand, wie er bei früheren Fördermodellen notwendig war.
Finanzierung ohne Steuergeld
Ein zentraler Punkt der Strompreisbremse ist die Finanzierung. Laut Regierung soll der „Schutzschirm“ nicht aus dem Budget bezahlt werden. Stattdessen wird die Maßnahme über Einnahmen aus dem bestehenden Energiekrisenbeitrag der Stromproduzenten finanziert. Diese steigen automatisch mit höheren Marktpreisen an.
Entlastung auch für Unternehmen geplant
Neben Haushalten profitieren auch Unternehmen von der neuen Regelung. Für kleine und mittlere Betriebe ist ein einheitlicher Zuschuss pro Kilowattstunde vorgesehen. Details zur konkreten Höhe dieses Zuschusses sind noch nicht vollständig festgelegt.
Zusätzlich plant die Regierung ein eigenes Industriestrompaket ab 2027. Rund 400 energieintensive Unternehmen sollen durch die Maßnahme gezielt unterstützt werden. Voraussetzung ist ein jährlicher Stromverbrauch von mindestens 1 Gigawattstunde. Dabei ist vorgesehen, dass bis zu 50 Prozent des Stromverbrauchs gefördert werden können. Durch diese Förderung kann der effektive Strompreis auf bis zu 5 Cent pro Kilowattstunde reduziert werden.
Stromkostenausgleich wird verlängert
Ergänzend zur neuen Strompreisbremse wird auch der bestehende Stromkostenausgleich verlängert. Die Maßnahme soll bis zum Jahr 2029 weiterlaufen. Gleichzeitig wird der Kreis der begünstigten Unternehmen deutlich ausgeweitet, sodass künftig rund 120 statt bisher 60 Betriebe davon profitieren.
Damit soll vor allem energieintensiven Unternehmen zusätzliche Entlastung verschafft und wichtige Investitionen langfristig abgesichert werden.
Nachlaufzeit soll Preisschock verhindern
Ein wichtiger Bestandteil des Modells ist die sogenannte Nachlaufzeit. Sobald sich die Preise wieder stabilisieren, läuft die Unterstützung nicht abrupt aus. Stattdessen gilt eine dreimonatige Übergangsphase, um Haushalte und Betriebe vor plötzlichen Mehrkosten zu schützen.