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Ein etwa 10jähriger Schüler mit Stoffmaske sitzt in der Aula einer Schule
In den Schulen herrschte zeitweise Maskenzwang.
In den Schulen herrschte zeitweise Maskenzwang.
Dirk Kittelberger / Westend61 / picturedesk.com

Schülerin blitzt ab: Maskenpflicht galt zu Recht

27.10.2021 um 17:58, Andrea Schröder
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Die im Frühjahr für einige Wochen herrschende Maskenpflicht an Schulen war für viele Eltern ein Aufreger. Eine Schülerin wollte die Regierung klagen– abgelehnt.

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt den Antrag einer Schülerin abgewiesen. Sie hatte zum Zeitpunkt der Maskenpflicht ( 26. April bis 14. Mai 2021) die 2. Klasse einer neuen Mittelschule besucht. Ihr Argument: Diese Verpflichtung sei sachlich nicht zu rechtfertigen. Denn die Schülerinnen und Schüler hätten ja gleichzeitig auch einen Corona-Schnelltest machen mussten, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen.  

Das VfGH urteilte:

Die vom geltende Verpflichtung, in AHS, Mittel- und Polytechnischen Schulen einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz zu tragen, war sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig.  

In der Begründung des Gerichts hieß es weiter: "Der Bildungsminister hat nachvollziehbar dokumentiert, weshalb er diese Verpflichtung in die COVID-19-Schulverordnung aufgenommen hat. Die Corona-Kommission hatte ausdrücklich diese Kombination von Schutzmaßnahmen empfohlen.  

Besonderes öffentliches Interesse

Da Präsenzunterricht im Hinblick auf den in der Verfassung verankerten Bildungsauftrag der Schule ein besonders gewichtiges öffentliches Interesse darstellt, sieht der VfGH die Maskenpflicht auch nicht außer Verhältnis zum Gewicht des Ziels, mit dieser Maßnahme Präsenzunterricht zu gewährleisten."

In Deutschland fallen Masken erst jetzt

Der deutsche SPD-Politiker und Epedemiologe Karl Lauterbach ist allerdings strikt dagegen.

 

Die  Schülerin hatte auch Bedenken gegen den Schichtunterricht erhoben. In diesem Punkt erwies sich der Antrag jedoch als (formell) unzulässig: Die Antragstellerin hatte nämlich nicht genau jenen Erlass des Bildungsministers angefochten, mit dem diese Form des Unterrichts angeordnet worden war. 

 

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