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Heinz-Christian Strache sitzt in einem Sitzungssaal und trägt Anzug und Brille. Der Ex-Vizekanzler ist in der Causa Casinos angeklagt.
Klage gegen Heinz-Christian Strache: Gegen den Ex-Vizekanzler läuft ein Verfahren in der Causa Casinos.
Klage gegen Heinz-Christian Strache: Gegen den Ex-Vizekanzler läuft ein Verfahren in der Causa Casinos.
APA-Images / Heute / Helmut Graf

Neue Klage gegen HC Strache: WKStA erhebt schweren Vorwurf

27.02.2026 um 14:00, Stefanie Hermann
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Die WKStA klagt Ex-Vizekanzler HC Strache und zwei Ex-Novomatic-Manager an. Im Fokus steht die umstrittene Bestellung von Peter Sidlo in der Causa Casinos.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat am Freitag Anklage gegen den früheren Vizekanzler Heinz-Christian Strache erhoben. In der sogenannten Causa Casinos wirft die Behörde dem Ex-FPÖ-Chef Vorteilsannahme zur Beeinflussung (§ 306 StGB) vor. Zwei ehemalige Verantwortliche des Glücksspielkonzerns Novomatic sollen laut Anklage den Tatbestand der Vorteilszuwendung zur Beeinflussung (§ 307b StGB) erfüllt haben. Gegen das Unternehmen selbst beantragt die WKStA eine Verbandsgeldbuße.

Casino-Postenvergabe im Zentrum

Im Mittelpunkt steht die umstrittene Bestellung des FPÖ-nahen Managers Peter Sidlo in den Vorstand der Casinos Austria AG im Jahr 2019. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll Strache die Nominierung des Parteifreundes gefordert haben, obwohl dessen fachliche Qualifikation keine entscheidende Rolle spielte. Novomatic, damals Miteigentümerin der Casinos Austria, soll die Bestellung ermöglicht haben.

Im Gegenzug habe Strache sich bereit gezeigt, sich als Amtsträger im Sinne der Novomatic-Gruppe beeinflussen zu lassen – etwa bei Regierungsvorlagen, im Ministerrat oder bei Gesprächen über die Glücksspielpolitik. Die Ermittler sprechen von einem klassischen Fall politischer Einflussnahme.

Ermittlungen gegen Strache seit 2019

Der Fall geht auf eine anonyme Anzeige aus dem Jahr 2019 zurück. Die WKStA wertete in den vergangenen Jahren umfangreiches Datenmaterial aus, befragte rund 70 Zeugen und sichtete Akten aus mehr als 5.000 Verfahrenssträngen. Aufgrund juristischer Auseinandersetzungen über die Verwertbarkeit von sichergestellten Daten konnte die Auswertung erst Ende 2022 abgeschlossen werden. Der Vorhabensbericht wurde im Herbst 2025 fertiggestellt und Anfang dieses Jahres von der Oberstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium genehmigt.

Der Strafrahmen für die angeführten Tatbestände beträgt bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.

Zweites Verfahren gegen Strache

Parallel läuft gegen den ehemaligen Vizekanzler ein weiteres Verfahren: Strache soll versucht haben, sich eine Prämie aus einer Lebensversicherung der Wiener FPÖ in Höhe von rund 300.000 Euro auszahlen zu lassen. 

Ursprünglich war der Prozess zur sogenannten Lebensversicherungscausa bereits für Ende Februar am Landesgericht Wien anberaumt. Nachdem der Termin kurzfristig abberaumt wurde, hatten sich die Spekulationen um eine neue Anklage in den letzten Tagen bereits gemehrt. Nach der Strafprozessordnung müssen mehrere Anklagen gegen dieselbe Person gemeinsam verhandelt werden.

Jetzt ist klar: Der bereits geplante Prozess wurde tatsächlich wegen der Casinos-Anklage verschoben.

Strache-Verteidigung spricht von Übertreibung

Straches Anwältin Gunilla Prohart zeigt sich über das Vorgehen der WKStA irritiert. „Einen 186-seitigen Strafantrag für ein Delikt, das eine geringere Strafdrohung als qualifiziertes Schwarzfischen hat, habe ich noch nie gesehen“, so die Verteidigerin. Die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren ursprünglich einstellen wollen, so Prohart weiter. Ihr Mandant sei zu Unrecht angeklagt, sie gehe von einem Freispruch aus.

Auch beim Glücksspielkonzern Novomatic reagiert man mit Unverständnis. Es sei „nicht nachvollziehbar, auf Basis welcher neuen Erkenntnisse nun ein Strafantrag eingebracht wurde“, heißt es in einer Stellungnahme. Die Vorwürfe seien „von Beginn an entschieden als unwahr zurückgewiesen“ worden, betont Sprecherin Alexandra Lindlbauer.

Nächste Etappe für HC Strache vor Gericht

Das Landesgericht für Strafsachen Wien wird nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. Mit einem Prozessbeginn ist frühestens im Sommer zu rechnen. Der Fall gilt als einer der letzten offenen Stränge im CASAG-Komplex, der seit Jahren die Schnittstelle von Politik, Parteipersonal und Glücksspielwirtschaft beleuchtet.

Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

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