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Regierungsmitglieder im Bundeskanzleramt bei der Präsentation der neuen Gesundheits- und Staatsreform
Bundeskanzler Christian Stocker präsentierte die Grundzüge der neuen Staats- und Gesundheitsreform für Österreich.
Bundeskanzler Christian Stocker präsentierte die Grundzüge der neuen Staats- und Gesundheitsreform für Österreich.
APA-Images / APA / HELMUT FOHRINGER

Gesundheitsreform: Das ändert sich jetzt

01.07.2026 um 13:19, Marcel Toifl
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Nach 13-stündigen Verhandlungen haben Bund, Länder und Gemeinden eine Gesundheitsreform in Österreich sowie eine Staatsreform beschlossen.

In einer 13-stündigen Marathonsitzung haben sich Bund, Länder und Gemeinden auf die Grundzüge einer umfassenden Staats- und Verwaltungsreform verständigt. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) spricht in einer nächtlichen Pressekonferenz von einem „herzeigbaren Ergebnis“, das im Laufe des Jahres zu einem soliden Gesetzeswerk ausgearbeitet werden soll. Die Reformen sollen das Land moderner, digitaler und effizienter aufstellen. Mittwochvormittag ist die Präsentation im Zuge einer Sitzung des Miniterrats erfolgt.

Gesundheit: Ausbau der Versorgung aus „gemeinsamer Hand“

Die ursprünglich von Beate Meinl-Reisinger (NEOS) geforderte „Finanzierung aus einer Hand“ in der Gesundheit wird zwar nicht eins zu eins umgesetzt, weicht jedoch einem Kompromiss: Bei geplanten neuen Fachärztezentren wird es zu einer „Finanzierung aus einer gemeinsamen Hand“ durch Bund, Länder und Sozialversicherung kommen.

Die beschlossenen Maßnahmen im Gesundheitsbereich im Überblick:

  • 600 Primärversorgungseinheiten (PVE): Bis zum Jahr 2040 soll die ambulante Primärversorgung massiv ausgebaut werden. Neu hinzu kommen spezialisierte Einheiten für Kinderheilkunde, Frauenheilkunde und Zahnmedizin.
  • Einführung von Teilkassenverträgen: Um die Versorgung zu flexibilisieren, werden neue Vertragsmodelle für Mediziner geschaffen.
  • Ausbau der Gesundheitshotline 1450: Die telefonische Beratung wird als zentrale erste Anlaufstelle im Gesundheitssystem weiter gestärkt.
  • Stärkung von ELGA: Eine neu zu gründende E-Health-Agentur soll die elektronische Gesundheitsakte zu einem starken, umfassenden Patientenakt weiterentwickeln.

Bildung: Einheitliche Standards für Kindergärten und Personal

Ein wesentlicher Teilbereich der Staatsreform betrifft die Elementarpädagogik und das Schulwesen. Erstmals wird es in Österreich bundesweit einheitliche Standards für Kindergärten geben, die verfassungsrechtlich verankert werden sollen. Dazu gehören Mindestausbildungen für Assistenzkräfte, einheitliche Personalschlüssel sowie eine verbindliche Höchstgrenze von maximal 22 Kindern pro Gruppe bei den Drei- bis Sechsjährigen.

Zudem werden die Bildungsdirektionen aufgewertet. Sie übernehmen künftig die administrative Zuständigkeit für das gesamte Personal an Schulen – also neben den Lehrkräften auch für Schulpsychologen und die Nachmittagsbetreuung.

Verwaltung und Energie: Digitalisierung und Kostendämpfung

Die Staatsreform sieht eine durchgehende Modernisierung der Verwaltung vor. Neben der verstärkten Digitalisierung von Amtswegen und der Vereinheitlichung von Gemeindekooperationen soll auch der Jugendschutz im gesamten Bundesgebiet harmonisiert werden.

Im Energiebereich soll im Zuge einer Novelle das Erfordernis von Zweidrittelmehrheiten bei bestimmten Gesetzesänderungen fallen. Durch Effizienzsteigerungen beim Netzausbau sollen zudem die Netzkosten für Verbraucher bis 2040 um rund 4,1 Milliarden Euro gedämpft werden.

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