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Förderung
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Förderaktion: Sauber Heizen für Alle

17.02.2022 um 10:58, Andi Dirnberger
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Mehr Anreiz zum Klimaschutz geht nicht! Die Förderaktion Sauber Heizen für Alle 2022 erleichtert den Umstieg für Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäuser auf klimafreundliche Heizungssysteme.

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt einkommensschwache Haushalte bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige klimafreundliche Heizungssysteme. Damit wird ein weiterer wesentlicher Schritt zur Klimaneutralität 2040 Österreichs gesetzt.

Der Inbegriff der Behaglichkeit: Katze auf dem Heizkörper

Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Anträge für die Förderung können unter www.sauber-heizen.at eingebracht werden. Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es eine Zusatzförderung, um auch für einkommenssschwache Haushalte mehr Klimaschutz beim Heizen zu ermöglichen. Die vollen 100 Prozent Förderung können Haushalte beantragen, deren Einkommen etwa bei einem Einpersonenhaushalt 1454 Euro netto (75% Förderung bis 1694 Euro netto) nicht übersteigt. Drei Schritte führen zur positiven Förderungszusage der Bundes- und Landesstellen.

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Schritt 1 – Registrierung

Die Registierung mit der konkreten Projektidee erfolgt ausschließlich online. Registrierungen können ab sofort so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2022. Nach Abschluss der Registrierung werden die übermittelten Unterlagen an die zuständige Landesförderungsstelle zur weiteren Überprüfung – insbesondere der angeführten Einkommenssituation - weitergeleitet.

Schritt 2 –Energieberatung

Nach Prüfung der formalen Bedingungen und positiver Bewertung durch die Landesförderungsstelle ist eine umfassende Energieberatung durchzuführen, welche bei der konkreten Projektplanung, der Unterstützung bei der Angebotseinholung und der Antragstellung unterstützt.

Schritt 3 – Antragstellung 

Zur Online-Antragstellung wird das Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes sowie die Projektkostenaufstellung inkl. der Angebote zu den jeweiligen Gewerken (Heizungssystem, Elektroinstallationen etc.) benötigt.

Nach Übermittlung und Prüfung der vollständigen Antragsunterlagen werden die Förderungsverträge zur Basisförderung des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes inkl. der Förderung „Sauber Heizen für Alle“ ausgestellt. Danach ist für die Umsetzung des Projektes 6 Monate Zeit.

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