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Frau hält Hammer für Gerichtsurteil in der Hand
Das Gerichtsurteil fiel in einem Klagefall positiv für das Gesundheitsportal „DocFinder“ aus.
Das Gerichtsurteil fiel in einem Klagefall positiv für das Gesundheitsportal „DocFinder“ aus.
iStock.com/PrathanChorruangsak

Geschäftsmodell von „DocFinder“ bestätigt

06.10.2022 um 11:48, Pia Kulmesch
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Der OGH hat eine Klage der Ärztekammer und einer Wiener Ärztin gegen das Gesundheitsportal „DocFinder“ abgewiesen. Das Angebot und Geschäftsmodell des Portals wurden bestätigt.

Das Ziel des österreichischen Gesundheitsportals „DocFinder“ ist, einen Überblick über medizinische Themen und Dienstleister zu bieten und auch den subjektiven Austausch von Erfahrungen zwischen Patienten zu fördern. Es baut auf drei Grundsäulen auf. Zum einen gibt es eine umfassende Übersicht über Ärzte in Österreich mit Kontaktdaten, Ordinationszeiten sowie Online-Terminen, zum anderen können Patienten ihren Arztbesuch mit einem Punktesystem bewerten und einen persönlichen Erfahrungsbericht verfassen. Außerdem wird redaktioneller Inhalt zu Gesundheitsthemen angeboten. Dabei stößt das Portal immer wieder auf juristischen Widerstand. Nun wies der Oberste Gerichtshof (OGH) erneut eine Klage gegen „DocFinder“ in letzter Instanz ab. Die Klage wurde von der Ärztekammer und einer Wiener Ärztin eingebracht. Diese wollten dagegen vorgehen, dass ohne ihre ausdrückliche Zustimmung öffentlich zugängliche Daten gesammelt und online veröffentlicht wurden. Auch negative Bewertungen spielten bei der Klage eine Rolle. Letztlich wurde entschieden, dass sowohl das Sammeln und Verbreiten von öffentlich zugänglichen Daten (zum Beispiel Namen oder Praxisadressen) als auch das Bekanntgeben persönlicher Meinungen nach Arztbesuchen zulässig sind. „Der OGH hat in seiner Entscheidung (…) festgehalten, dass keine Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz vorliegt und auch die Bewertungen im Sinne der Meinungsfreiheit zulässig sind“, informiert „DocFinder“-Gründer und Geschäftsführer Gerald Timmel.

Hohe Qualitätsansprüche

Ärzte sollen auf dem Portal nicht bloßgestellt werden, versichert Timmel weiters. So haben sie beispielsweise die Möglichkeit, im Sinne des fairen Meinungsaustausches mittels Kommentar-Funktion auf neue Bewertungen zu antworten.
Wichtig: Ärzte können sich auf dem Portal auch weder das Verfassen positiver Bewertungen noch das Löschen negativer Bewertungen erkaufen, macht Timmel klar. Was Ärzte sehr wohl erwerben können, sind Homepages auf „DocFinder“ – das bedeutet, die ausführliche Darstellung der Leistungen und Schwerpunkte mit Profilbild.
An oberster Stelle stehe für das unabhängige, österreichische Gesundheitsportal die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des heimischen Gesundheitssystems.
Weitere Infos unter https://www.docfinder.at/

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