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Porträt von Karl-Heinz Grasser im Anzug, aufgenommen in einem Gerichtsgebäude. Der ehemalige österreichische Finanzminister blickt ernst in die Kamera.
Ex-Finanzminister Grasser kämpft mit Millionenforderungen im Privatkonkurs.
Ex-Finanzminister Grasser kämpft mit Millionenforderungen im Privatkonkurs.
Lisa Leutner / REUTERS / picturedesk.com

Verhandlung abgesagt: Grasser-Insolvenz platzt vorerst

29.07.2025 um 14:10, Stefanie Hermann
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Die Verhandlung im Insolvenzverfahren von Karl-Heinz Grasser wurde abgesagt. Neue Steuerbescheide machen eine rechtzeitige Prüfung unmöglich.

Noch vor wenigen Tagen wurde Karl-Heinz Grasser am Wörthersee gesichtet – nun folgt der nächste Knalleffekt: Der für den 6. August 2025 angesetzte Verhandlungstermin im Insolvenzverfahren des ehemaligen Finanzministers wurde abberaumt, sprich vorläufig abgesagt. Geplant war eine Gläubigerversammlung zur Prüfung des Zahlungsplans mit einer angebotenen Quote von drei Prozent im von Grasser beantragten Privatkonkurs. Das Bezirksgericht Kitzbühel bestätigt die Absage auf Antrag des Insolvenzverwalters.

Steuerakten verzögern alles

Grund für die kurzfristige Verschiebung ist eine Flut neuer Steuerbescheide, die dem Insolvenzverwalter Dr. Herbert Matzunski nur wenige Tage vor dem Termin übermittelt wurden. Die Dokumente bilden die Basis für Forderungen in Millionenhöhe. Eine rechtzeitige Prüfung sei unmöglich gewesen. „In der Kürze der Zeit ist es dem Insolvenzverwalter nicht möglich, zu prüfen, ob die angemeldeten Forderungen tatsächlich zu Recht bestehen", erklärt Klaus Schaller vom KSV1870. Man habe sich daher „logisch und konsequent“ für eine detaillierte Analyse entschieden; der Termin musste weichen.

Wie es jetzt weitergeht

In den kommenden Wochen wird jede einzelne steuerrechtliche Komponente unter die Lupe genommen. Erst wenn Klarheit über die Berechtigung und Höhe der Forderungen herrscht, kann ein neuer Termin angesetzt werden. Auch die Verwertung des Vermögens ist noch offen. Schmuck, Uhren und ein Fahrrad stehen noch zur Disposition. Zudem ist zu prüfen, ob Ansprüche über Anfechtung realisierbar sind. Der Informationsfluss zwischen Insolvenzschuldner und Verwalter gestaltet sich wegen Grassers Strafhaft als schwierig.

34 Millionen Euro angemeldet

Bis dato haben sechs Gläubiger Forderungen von insgesamt rund 34 Millionen Euro angemeldet. Darunter befindet sich unter anderem ein bedingter Anspruch in Höhe von 12,5 Millionen Euro, der von einem im selben Strafprozess verurteilten Mitangeklagten eingebracht wurde. Ziel ist ein möglicher Regress gegen Grasser. Ein gleichlautender Anspruch wird auch von der Republik Österreich geltend gemacht. Ob es hier zu Doppelanmeldungen oder Verrechnungen kommt, ist offen.

Was von Grassers Vermögen übrig ist

Grasser selbst hat sein Vermögen mit rund 300.000 Euro und seinen Schuldenstand mit 21 Millionen Euro beziffert. Das umfasst auch Uhren, Schmuck und ein Fahrrad. Solange nicht das gesamte pfändbare Vermögen verwertet ist, darf laut Insolvenzordnung keine Abstimmung über einen Zahlungsplan stattfinden. Allfällige Vermögensübertragungen der letzten Jahre werden noch auf Anfechtbarkeit geprüft.

Beteiligungen wie jene an der bereits liquidierten Valuecreation GmbH sind laut eigenen Angaben wertlos. Einnahmen durch Arbeit sind nicht zu erwarten. Grasser hat im Juni seine vierjährige Haftstrafe angetreten und ist derzeit ohne Beschäftigung. Ein Teil der angebotenen 3-Prozent-Quote soll daher durch Dritte finanziert werden.

Von der Regierung ins Gefängnis

Grasser war zwischen 2000 und 2007 österreichischer Finanzminister unter Schwarz-Blau. In der berüchtigten Buwog-Affäre wurde er wegen Untreue und Amtsmissbrauch verurteilt. Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil im März 2025 rechtskräftig. Das Strafmaß: vier Jahre Haft, plus Schadenersatz in Höhe von 9,6 Millionen Euro. Die Republik Österreich ist Hauptgläubigerin im laufenden Insolvenzverfahren. Grassers Antrag auf Privatkonkurs ist die direkte Folge seiner Verurteilung. Auch die Mitverurteilten Meischberger und Hochegger befinden sich in Privatinsolvenzverfahren – mit ähnlich geringen angebotenen Quoten.

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