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Mann mit Schal und Tasse
Im Winter wird die Raumtemperatur im Büro schnell zum Diskussionsthema.
Im Winter wird die Raumtemperatur im Büro schnell zum Diskussionsthema.
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So kalt darf das Büro in Österreich wirklich sein

08.01.2026 um 10:37, Jovana Borojevic
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Frieren im Büro ist mehr als nur eine Frage des Wohlbefindens. In Österreich gibt es klare gesetzliche Vorgaben, wie kalt Arbeitsräume sein dürfen.

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Gerade in der kalten Jahreszeit wird die Raumtemperatur im Büro schnell zum Diskussionsthema. Viele Arbeitnehmer fragen sich, wie kalt ein Büro in Österreich überhaupt sein darf und welche Rechte sie haben, wenn sie frieren. Die Antwort liefert die Arbeitsstättenverordnung, die klare Regeln für Temperaturen am Arbeitsplatz vorgibt. 

Welche Mindesttemperatur im Büro gilt

 Für Büroarbeit und andere Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung schreibt die österreichische Arbeitsstättenverordnung einen Temperaturbereich von 19 bis 25 Grad Celsius vor. Typische Bildschirmarbeit fällt eindeutig in diese Kategorie. Diese Werte sind gesetzlich verbindlich und müssen während der gesamten Arbeitszeit eingehalten werden. Für Tätigkeiten mit höherer körperlicher Belastung gelten niedrigere Mindesttemperaturen. Bei normaler körperlicher Arbeit liegt der Wert bei rund 18 Grad Celsius, bei schwerer körperlicher Arbeit bei etwa 12 Grad Celsius. Für klassische Büroarbeitsplätze sind diese Ausnahmen jedoch nicht relevant. 

Zu Arbeitsbeginn

Ein entscheidender Punkt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Die vorgeschriebene Mindesttemperatur muss bereits zu Arbeitsbeginn erreicht sein. Es ist nicht ausreichend, wenn sich das Büro erst im Laufe des Vormittags aufheizt. Nach Wochenenden oder Feiertagen sind Arbeitgeber verpflichtet, die Heizung rechtzeitig einzuschalten, damit die gesetzlichen Vorgaben beim Start des Arbeitstags erfüllt sind. 

Warum zu kalte Büros problematisch sind

Eine zu niedrige Raumtemperatur im Büro kann Konzentration und Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und langfristig gesundheitliche Beschwerden verursachen. Aus diesem Grund zählt ein angemessenes Raumklima zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Die Einhaltung der Mindesttemperaturen ist Teil des gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitnehmerschutzes und nicht nur eine Komfortfrage. 

Was tun, wenn es im Büro zu kalt ist

Wird die gesetzliche Mindesttemperatur im Büro dauerhaft unterschritten, muss der Arbeitgeber Maßnahmen setzen. Dazu gehören funktionierende Heizsysteme und organisatorische Vorkehrungen, um ein geeignetes Raumklima sicherzustellen. Betroffene Beschäftigte sollten zunächst das Gespräch mit der Führungskraft oder dem Betriebsrat suchen. Bleibt das Problem bestehen, kann das Arbeitsinspektorat eingeschaltet werden, das für die Kontrolle der Arbeitsstätten zuständig ist. Ein eigenmächtiges Fernbleiben von der Arbeit allein wegen zu niedriger Temperaturen ist rechtlich nicht automatisch erlaubt. Die Arbeitsstättenverordnung sieht kein generelles Recht auf Arbeitsverweigerung aufgrund von Kälte vor.

Tipps für angenehme Temperaturen am Arbeitsplatz

Auch wenn die gesetzlichen Mindestwerte eingehalten werden, empfinden Menschen Kälte unterschiedlich. Mehrlagige Kleidung, abgestimmtes Lüften und Rücksichtnahme im Team können helfen, das Raumklima angenehmer zu gestalten. Zusätzliche Heizgeräte dürfen nur in Absprache mit dem Arbeitgeber verwendet werden, da Sicherheits- und Brandschutzvorschriften zu beachten sind.

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