Roland Weißmann: Betroffene klagt ORF und Ex-Generaldirektor
- Frau widerspricht ORF-Untersuchung klar
- Juristische Schritte gegen ORF und Weißmann
- ORF verweist auf rechtliche Einschätzung
- Widersprüchliche Bewertungen sorgen für Streit
- Causa entwickelt sich zum Grundsatzkonflikt
In der Causa Roland Weißmann spitzt sich die Lage weiter zu. Jene betroffene Frau, die dem ehemaligen ORF-Generaldirektor sexuelles Fehlverhalten vorwirft, geht nun rechtlich gegen den ORF und Roland Weißmann vor, wie sie am Freitag gegenüber dem Nachrichtenmagazin „profil“ bestätigt – nur einen Tag nachdem Weißmann seinerseits juristische Schritte angekündigt hat.
Frau widerspricht ORF-Untersuchung klar
Auslöser ist die abgeschlossene Compliance-Prüfung des ORF. Diese ist zum Ergebnis gekommen, dass im Fall von Roland Weißmann keine sexuelle Belästigung im strafrechtlichen Sinn sowie nach dem Gleichbehandlungsgesetz vorliegt. Laut einem der beteiligten Juristen habe zudem der Eindruck bestanden, „dass der Austausch für keine der beiden Seiten unerwünscht war“.
Die betroffene Frau stellt sich entschieden gegen diese Bewertung. Im Interview mit profil schildert sie ihre Sicht der Ereignisse ausführlich. „Ich wurde sexuell belästigt“, hält sie fest. Zwar habe es eine persönliche Ebene gegeben, diese sei jedoch nicht einvernehmlich gewesen. „Es gab zu keinem Zeitpunkt eine Einvernehmlichkeit in sexuell konnotiertem Zusammenhang“, betont sie.
Juristische Schritte gegen ORF und Weißmann
Mit Unterstützung von Rechtsanwältin Sieglinde Gahleitner bereitet sie nun rechtliche Schritte vor. Geplant ist zunächst ein außergerichtliches Anspruchsschreiben an den ORF und an Roland Weißmann.
Die Forderungen umfassen konkrete Schutzmaßnahmen, die Sicherstellung, dass ihr keine beruflichen Nachteile entstehen, sowie Schadenersatz in Höhe von 25.000 Euro. Zusätzlich sollen entstandene Kosten und mögliche Folgeschäden abgegolten werden.
ORF verweist auf rechtliche Einschätzung
Die interimistische ORF-Generaldirektorin Ingrid Thurnher stellt klar, dass ihre Entscheidungen auf den Einschätzungen interner und externer Experten basieren. „Diese Prüfung war für mich die maßgebliche Grundlage für das Vorgehen des ORF“, erklärt sie. „Dass eine rechtliche Bewertung zu einem bestimmten Ergebnis kommt, bedeutet nicht, dass die persönliche Sicht oder das subjektive Erleben einer Betroffenen gering geschätzt wird.“
Zu den angekündigten rechtlichen Schritten will sich der ORF jedoch nicht äußern.
Widersprüchliche Bewertungen sorgen für Streit
Für zusätzliche Brisanz sorgt eine gegenteilige juristische Einschätzung. Stiftungsrat-Anwalt Roland Gerlach sieht das Verhalten von Roland Weißmann sehr wohl als sexuelle Belästigung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes.
Er verweist auf vorliegende Chat- und Telefonprotokolle und kritisiert die öffentliche Darstellung des Falls scharf. Die Deutungshoheit über die Vorfälle sei aus seiner Sicht gezielt beeinflusst worden. Dass es Weißmann gelungen sei, die öffentliche Darstellung zu dominieren, bezeichnet er als „Meisterleistung in Sachen Litigation-PR“.
Causa entwickelt sich zum Grundsatzkonflikt
Damit steht die Causa Roland Weißmann zunehmend im Spannungsfeld zwischen juristischer Bewertung und persönlicher Wahrnehmung. Während offizielle Untersuchungen keine strafrechtliche Relevanz erkennen, hält die Betroffene an ihren Vorwürfen fest und zieht vor Gericht.
Parallel dazu kämpft Roland Weißmann selbst gegen seine Kündigung und fordert vier Millionen Euro vom ORF. Die Affäre entwickelt sich damit zu einem komplexen Rechtsstreit mit weitreichenden Folgen für alle Beteiligten.