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René Benko im Anzug
René Benko wurde verurteilt.
René Benko wurde verurteilt.
APA/Barbara Gindl

Haft: Benko-Urteil ist da

15.10.2025 um 14:23, Jovana Borojevic & APA, Red
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Zwei Jahre Haft für den früheren Signa-Chef René Benko – der einstige Immo-Tycoon ist in Innsbruck wegen Krida schuldig gesprochen worden.

Der einst gefeierte Immobilien-Tycoon und Signa-Gründer René Benko ist erneut ins Zentrum juristischer Schlagzeilen geraten. Am Mittwoch hat das Landesgericht Innsbruck den 48-Jährigen wegen betrügerischer Krida zu einer unbedingten zweijährigen Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte in Berufung gehen.

Verurteilung von René Benko in Innsbruck

Das Urteil gegen den ehemaligen Signa-Chef markierte einen tiefen Fall eines Mannes, der einst als einer der erfolgreichsten Unternehmer Österreichs galt. Der Schöffensenat befand Benko der betrügerischen Krida schuldig, nachdem ihm vorgeworfen worden war, Vermögenswerte dem Zugriff seiner Gläubiger entzogen zu haben. Die Strafe fiel unbedingte zwei Jahre Haft aus, was bedeutet, dass Benko die Zeit tatsächlich im Gefängnis verbringen muss, sofern das Urteil hält.

Teilfreispruch wegen Villa auf der Hungerburg

Von einem Teil der Anklage wurde René Benko freigesprochen. Dieser betraf eine Vorauszahlung von rund 360.000 Euro an Miet- und Betriebskosten für ein Haus auf der Innsbrucker Hungerburg. Die Zahlung war an die RB Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG erfolgt, die als Eigentümerin der Villa gilt. Das Gericht sah in diesem Fall offenbar keine strafbare Handlung, weshalb der Vorwurf in diesem Punkt nicht aufrechterhalten wurde.

Schenkung an Mutter wird zum Verhängnis

Anders sah es beim zweiten Anklagepunkt aus. Dabei ging es um eine Schenkung von 300.000 Euro an Benkos Mutter. Das Gericht befand, dass diese Zahlung den Tatbestand der betrügerischen Krida erfüllte. Benko soll mit dieser Schenkung Vermögen beiseitegeschafft haben, um es vor dem Zugriff seiner Gläubiger zu schützen. Dieser Aspekt führte schließlich zur Verurteilung.

Vorwurf der Vermögensverschiebung

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) warf Benko vor, Vermögenswerte in der Höhe von rund 660.000 Euro unrechtmäßig verschoben zu haben. Laut Anklage sollen diese Gelder in Gesellschaften, Privatstiftungen sowie an Familienangehörige geflossen sein. Ziel sei es gewesen, diese dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen, nachdem Benkos Imperium in finanzielle Schieflage geraten war.

Prozess: WKStA gegen Verteidigung

Im Gerichtssaal trafen zwei Welten aufeinander: Die WKStA forderte eine „tat- und schuldangemessene Bestrafung“, während Benkos Verteidiger Norbert Wess für einen Freispruch plädierte. Benko selbst beteuerte seine Unschuld und verzichtete darauf, Fragen zu beantworten. Er verwies auf eine von seiner Verteidigung eingebrachte Gegenäußerung, in der alle Punkte ausführlich dargelegt worden seien. Dabei kritisierte er die Aussagen der Staatsanwaltschaft als „zynisch und überzogen“.

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