Red Bull: Kartellverfahren gegen Energy-Konzern
Die EU-Kommission hat ein formelles Kartellverfahren gegen Red Bull eingeleitet. Die Behörde prüft, ob der Konzern seine marktbeherrschende Stellung genutzt hat, um Wettbewerber im europäischen Einzelhandel zu benachteiligen. Grundlage sind Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das EU-Wettbewerbsrecht, die im Vorfeld gesammelt wurden.
Druck auf Tankstellen
Im Zentrum der Untersuchung stehen Energydrinks mit mehr als 250 Millilitern. Laut Kommission soll Red Bull Supermärkten und Tankstellen „monetäre“ und „nicht-monetäre“ Anreize angeboten haben, damit Konkurrenzprodukte aus dem Sortiment genommen oder schlechter platziert werden. Außerdem soll das Unternehmen seine Rolle als „Category Manager“ genutzt haben, um Einfluss auf die Sichtbarkeit rivalisierender Marken zu nehmen.
Razzien und rechtliche Vorgeschichte
Bereits im März 2023 haben Ermittler der EU-Kommission gemeinsam mit der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde mehrere Standorte von Red Bull durchsucht. Drei Unternehmensteile hatten anschließend beim Europäischen Gerichtshof gegen diese Razzien geklagt, allerdings ohne Erfolg. Der EuGH bestätigte, dass die Kommission ausreichend begründet habe, wonach gesucht wurde und weshalb die Maßnahmen notwendig waren.
Red Bull bleibt stabil
Red Bull hat erklärt, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, verzichtet aber auf eine detaillierte Stellungnahme zu den Vorwürfen. Wirtschaftlich befindet sich der Konzern weiterhin in einer starken Position: Für das Jahr 2024 weist das Unternehmen einen Nettoumsatz von 11,2 Milliarden Euro und einen Gewinn von 1,85 Milliarden Euro aus. Red Bull gilt als weltweit führender Hersteller von Energydrinks und betreibt umfangreiche Aktivitäten in Sport und Medien.
Weitere Schritte
Sollte die EU-Kommission nach Abschluss der Untersuchung zu dem Ergebnis kommen, dass Red Bull gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat, drohen hohe Geldstrafen. Möglich sind Bußgelder von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei wiederholten Verstößen bis zu zwanzig Prozent. In besonders schweren Fällen kann die EU auch strukturelle Maßnahmen anordnen, etwa die Trennung einzelner Geschäftsbereiche. Eine Entscheidung wird innerhalb der kommenden zwölf Monate erwartet.