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Armin Wolf | Credit: Roman Zach-Kiesling / First Look / picturedesk.com
Der  ZIB 2-Moderator  ist  eins  der  prominentesten  ORF-Aushängeschilder.
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Roman Zach-Kiesling / First Look / picturedesk.com

Armin Wolf wehrt sich gegen Exxpress: "Verbreitet Mist"

13.01.2022 um 14:17, Andrea Schröder
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Wie "privat" war die Klage von Armin Wolf gegen den Exxpress? Der ORF hat jedenfalls die Anwaltsrechnung übernommen.

Die Vorgeschichte: ORF-Journalist Armin Wolf musste aufgrund einer verlorenen Klage 932 Euro an einen Anwalt des Onlinemediums Express überweisen. Der Betrag wurde aber nicht von Wolf an den Exxpress-Advokaten überwiesen, sondern vom ORF. Daraus  will man jetzt dem Moderator  – und dem ORF – einen Strick drehen. “Das ist ja nun doch etwas ungewöhnlich”, lässt das Medium seinen Anwalt Niki Haas verlautbaren. Ist es das wirklich? Armin Wolf dazu: 

Hätte ich recht bekommen, hätten die Betreiber der Website (Express, Anm.) die Verfahrenskosten bezahlt und nicht deren Chefredakteur privat, vermute ich mal.

Warum Wolf geklagt hatte: In einem Artikel des Online-Mediums war ihm vorgeworfen worden, Werbung für die Corona-Impfung bei Kindern  zu machen. Wolf bezeichnete den Bericht als Lüge. Weil Exxpress dem ORF-Journalisten außerdem  eine (bezahlte) Nebentätigkeit unterstellte, beschritt Wolf den Rechtsweg, verlangte eine Gegendarstellung– und verlor.

Diskussion zu Fake News

Das Urteil besagt nichts über die Frage, ob die Mitarbeit Wolfs bei der Kampagne des Roten Kreuzes nun tatsächlich eine Nebentätigkeit war. Der ORF-Moderator bestreitet dies: "Ich habe nicht „bei Kindern für die Impfung geworben“ (das ginge nicht mit meinem Job zusammen), sondern mit Oberstufen-Schülerinnen über Fake News zur Pandemie diskutiert."

Wer soll zahlen?

Jetzt wehrt sich Wolf auf Twitter gegen einen neuen Vorwurf: Der ORF - und damit der Gebührenzahler - sei zu Unrecht für die Anwaltskosten aufgekommen.

Und so heißt es im Thread weiter: "Es ging weder um Tweets, noch um mein Twitter-Account. Da es in dem Bericht um meine ORF-Funktion ging, nicht um mich als Privatperson, hat der ORF die Klage unterstützt. Der Richter hat ihr leider nicht stattgegeben, dementsprechend übernimmt der ORF die Kosten."

Kein Strafverfahren

Wolf weiter: "Es gab selbstverständlich keine „Geldstrafe“, das war ja kein Strafverfahren, sondern ein Verlangen auf Gegendarstellung. Hätte ich recht bekommen, hätten die Betreiber der Website die Verfahrenskosten bezahlt und nicht deren Chefredakteur privat, vermute ich mal. Fazit: Ein weiteres Beispiel dafür, wie dieses seltsame „Medium“ und sein - wegen übler Nachrede rechtskräftig verurteilter - Chefredakteur arbeiten. Schade nur, dass sich dieser Mist halt leider verbreitet und man damit Lebenszeit verschwenden muss."

Wolfs Fazit lautet:

Das Mühsame an der Methode dieser Leute ist ja: Man sollte deren Mist eigentlich ignorieren. Ihn richtig zu stellen gibt dem Mist noch mehr Aufmerksamkeit & stiehlt Lebenszeit. Andererseits verbreiten leider genügend Menschen den Mist - und er steht dann unwidersprochen in der Welt.

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