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Hilfe, die Hersteller schrumpfen den Inhalt.
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iStock.com/Iryna Chubarova

Mogel-Packungen: Nimm weniger, zahl das gleiche

22.09.2022 um 15:00, Conny Engl
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Ganz schön dreist: Immer mehr Hersteller bringen Verpackungen mit weniger Inhalt in die Supermarktregale.

Ob Wohnen, Energie oder Lebensmittel: Bei all dem Teuerungs-Frust ist der Ärger bei Konsumenten verständlicherweise groß, wenn auch noch bei Verpackungen „gemogelt“ wird. So finden sich etwa in vielen Schokoladetafeln nur mehr 90 statt 100 Gramm süßer Inhalt – der Preis aber bleibt gleich. Shrinkflation nennt man das, also das bewusste Verkleinern von Verpackungsinhalten.

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Es geht um die Wurst!

Ein aktuelles Beispiel ist hier etwa das Knabber Nossi Classic XXL Family Pack, in dem sich mittlerweile nur mehr elf statt zwölf Würstchen befinden. Obwohl eine Knabber Nossi weniger drinsteckt, ist der Preis der gleiche wie zuvor: 5,99 Euro beziehungsweise im Angebot 4,99 Euro. Während auf der Familien-Verpackung ehemals „12x“ besonders groß aufgedruckt war, ist jetzt nur mehr ein kleingedruckter Vermerk „11x einzeln verpackt“ zu „sehen“. Ansonsten hat sich an Verpackungsgröße und -design nichts verändert. Die Verteuerung um rund neun Prozent lässt sich auf den ersten Blick demnach nicht erkennen, bekrittelt der Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Auf Anfrage meinte der Hersteller gegenüber dem VKI, dass er aufgrund von Preissteigerungen beim Endprodukt ebenso eine Anhebung des Preises überlegt, sich aber für die Reduktion des Inhalts entschieden habe. Kunden würden seiner Annahme nach lieber weniger kaufen, als einen höheren Preis zahlen.

Mogeln wird (auch) bestraft

Dass es fürs Mogeln aber auch Konsequenzen hageln kann, zeigt das Urteil gegen den Süßwarenhersteller Manner im Juli. Dabei ging es um die Produkte „Original Neapolitaner“, „Haselnuss Mignon“ und „Mozart Mignon“. Alle drei sind in gleich großen Säckchen nah beieinander im Supermarktregal zu finden. Während die ersten beiden mit 400 Gramm befüllt sind, enthält „Mozart Mignon“ jedoch 100 Gramm weniger, also nur 300 Gramm. Im Auftrag des Sozialministeriums hat der VKI Klage gegen Manner eingereicht. Das Handelsgericht Wien hat die Auffassung des VKI geteilt und die Verpackung als irreführend beurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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