Diese Lebensmittel werden jetzt günstiger
- Grundnahrungsmittel: Das wird billiger
- Erweiterungen: Was zusätzlich infrage kommt
- Warum diese Auswahl getroffen wird
- Wie viel man wirklich spart
- Sicherstellung: Weitergabe der Senkung
- Laufzeit und Überprüfung
- Finanzierung: Ausgleich im Budget
Die Bundesregierung senkt mit 1. Juli 2026 die Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel von zehn auf fünf Prozent. Ziel ist es, den täglichen Einkauf leistbarer zu machen und die anhaltend hohe Teuerung zu dämpfen.
Grundnahrungsmittel: Das wird billiger
Nach Angaben der Regierung und aus bisherigen Abstimmungen umfasst der begünstigte Warenkorb voraussichtlich Brot, Milch, Eier, Butter, Nudeln, Kartoffeln und Äpfel. Diese Auswahl deckt Produkte ab, die in fast allen Haushalten regelmäßig gebraucht werden.
Erweiterungen: Was zusätzlich infrage kommt
Über diese Kernprodukte hinaus könnte eine Erweiterung möglich sein. In Diskussion stehen Reis, ausgewählte Gemüsesorten, Obst sowie heimischer Käse. Ob und in welchem Umfang diese Produkte in die Begünstigung fallen, hängt vom verfügbaren Budgetrahmen ab.
Warum diese Auswahl getroffen wird
Die Entscheidung richtet sich nach drei Kriterien: Relevanz für die Grundversorgung, häufige Verwendung im Alltag und klare Nachvollziehbarkeit entlang der Produktionskette. So soll sichergestellt werden, dass die Entlastung tatsächlich bei den Konsumentinnen und Konsumenten ankommt und leicht überprüfbar bleibt.
Wie viel man wirklich spart
Die Halbierung der Steuer sorgt für kleine, aber in Summe merkliche Unterschiede beim Einkauf. Beispielhaft gilt:
- Butter (250 g, bisher 1,29 €) kostet künftig rund 1,23 €.
- Milch (1 l, bisher 1,39 €) fällt auf etwa 1,32 €.
- Zehn Eier (bisher 3,79 €) sinken auf 3,62 €.
- Schwarzbrot (½ kg, bisher 2,15 €) liegt künftig bei 2,05 €.
Die tatsächliche Ersparnis hängt vom individuellen Warenkorb und vom Anteil der begünstigten Produkte ab. Insgesamt ergibt sich für einen durchschnittlichen Haushalt eine Entlastung von rund 100 Euro pro Jahr.
Sicherstellung: Weitergabe der Senkung
Der Handel hat heute bereits versichert, die Steuersenkung eins zu eins weiterzugeben. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) kontrolliert, ob die Entlastung tatsächlich bei den Endpreisen sichtbar ist. Zusätzliche Regeln zu Margentransparenz und höhere Strafen bei Verstößen sollen Manipulationen verhindern.
Laufzeit und Überprüfung
Die Maßnahme tritt mit 1. Juli 2026 in Kraft und wird laufend überprüft. Geplant ist eine Evaluierung, die zeigt, wie stark sich die Senkung auf Preisniveau, Kaufkraft und Wettbewerb auswirkt. Sollten Mitnahmeeffekte auftreten, kann die Regierung nachjustieren.
Finanzierung: Ausgleich im Budget
Das Entlastungspaket hat ein Volumen von rund 400 Millionen Euro. Finanziert wird es durch eine Abgabe auf nicht recyclebares Plastik und eine Paketabgabe auf Sendungen aus Drittstaaten. Damit bleibt die Maßnahme budgetneutral, ohne neue Schulden aufzunehmen.