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Ein Glas Erdbeermarmelade, die in Zukunft auch als solche verkauft werden darf
Ab Mitte Juni kehrt das traditionelle Wort Marmelade für alle Fruchtsorten offiziell auf die Etiketten im Handel zurück.
Ab Mitte Juni kehrt das traditionelle Wort Marmelade für alle Fruchtsorten offiziell auf die Etiketten im Handel zurück.
Victoria Kondysenko/Shutterstock

Marmelade heißt wieder Marmelade: Skurrile Richtlinie gekippt

07.06.2026 um 13:16, Marcel Toifl
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Ab dem 14. Juni kippt eine EU-Verordnung im Handel. Marillen- und Erdbeermarmeladen erhalten ihren traditionellen Namen zurück und enthalten mehr Frucht.

Was Verbraucher beim täglichen Frühstück seit jeher als Marmelade bezeichnen, darf ab dem 14. Juni wieder offiziell so auf den Etiketten im Supermarkt stehen. Über Jahrzehnte hinweg schrieb das EU-Recht rigoros vor, dass dieser Begriff ausschließlich Erzeugnissen aus Zitrusfrüchten vorbehalten sein durfte. Beliebte Aufstriche aus Marillen, Erdbeeren oder Himbeeren mussten stattdessen künstlich als „Konfitüre“ deklariert werden. Mit der Umsetzung der neuen „EU-Frühstücksrichtlinie“ in nationales Recht wird dieser Zustand nun endgültig beendet.

Der Hintergrund: Wie Großbritannien den skurrilen Marmeladenstreit entfachte

Der Ursprung dieser namentlichen Einschränkung reicht weit zurück in das Jahr 1979. Damals setzte Großbritannien auf europäischer Ebene durch, dass die Bezeichnung rein für die traditionell britische Orangenmarmelade geschützt wird. Nach dem EU-Beitritt im Jahr 1995 musste auch Österreich diese Verordnung trotz heftiger Proteste zähneknirschend umsetzen.

Zwar gab es im Jahr 2004 nach dem sogenannten „Marmeladenstreit“ eine kleine Lockerung, diese half dem klassischen Handel jedoch kaum weiter:

  • Lokale Ausnahme: Kleinere Erzeuger durften ihre Produkte auf lokalen Märkten als Marmelade verkaufen, sofern die Ware nicht über die Bundesgrenzen hinweg vertrieben wurde.
  • Großhandels-Verbot: Für die großen Supermarktketten und den klassischen Lebensmittelgroßhandel blieb die strikte Konfitüren-Pflicht bis heute aufrecht.
  • Sprachgebrauch: Aus dem alltäglichen Sprachschatz der Menschen verschwand das Wort Marmelade ungeachtet der rechtlichen Vorgaben freilich nie.

Mehr Frucht, weniger Zucker: Die neuen Qualitätsstandards im Marmeladenglas

Die Novelle der Frühstücksrichtlinie beschränkt sich allerdings nicht nur auf Korrekturen auf dem Etikett. Die Verbraucher dürfen sich gleichzeitig auf eine spürbare Qualitätssteigerung der Fruchtaufstriche freuen. Um eine gesündere und ausgewogenere Ernährung im Alltag zu fördern, wurde der gesetzliche Mindestfruchtgehalt im Zuge der Gesetzesänderung drastisch angehoben.

Künftig gelten beim Kochen und Abfüllen im Handel folgende Werte:

  • Standard-Marmeladen: Der Fruchtanteil steigt von ehemals 350 Gramm auf verpflichtende 450 Gramm pro Kilogramm Endprodukt.
  • „Extra“-Produkte: Bei besonders hochwertigen Fruchtaufstrichen müssen zukünftig sogar mindestens 500 Gramm Frucht pro Kilo im Glas stecken.

Durch den höheren Fruchtanteil reduziert sich im Gegenzug der notwendige Einsatz von industriellem Kristallzucker, was zu einer deutlichen Aufwertung der Produktzusammensetzung führt.

Strengere Regeln für Honig: Harter Schlag gegen importierten Billighonig

Neben dem Fruchtaufstrich-Sortiment bringt das neue Gesetzespaket auch weitreichende Reformen für Honig-Liebhaber und die heimische Landwirtschaft mit sich. Bei Honigmischungen reichten in der Vergangenheit schwammige Herkunftsangaben wie „Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ völlig aus, was Verbrauchertäuschungen Tür und Tor öffnete. Damit ist Mitte Juni Schluss.Künftig müssen bei Honigmischungen ausnahmslos alle Ursprungsländer sowie deren exakte Prozentanteile lückenlos und nachvollziehbar auf dem Etikett ausgewiesen werden.

Die Interessengemeinschaft „Biene Österreich“ verbucht diese Neuerung als Meilenstein im Kampf gegen den Import von gepanschtem Billighonig aus Drittstaaten. Die lückenlose Transparenz schützt die Konsumenten vor Etikettenschwindel und stärkt gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Imkerinnen und Imker.

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