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Ein Essenslieferant fährt mit einem E-Moped durch die Wiener Innenstadt
Aus für die Fahrrad-Regel: Ab 1. Oktober gelten für E-Mopeds ohne Tretunterstützung dieselben Pflichten wie für klassische Mopeds.
Aus für die Fahrrad-Regel: Ab 1. Oktober gelten für E-Mopeds ohne Tretunterstützung dieselben Pflichten wie für klassische Mopeds.
DirkVG / Shutterstock.com

Neue Regeln für E-Mopeds: Das ändert sich ab Oktober

22.07.2026 um 13:07, Marcel Toifl
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Ab 1. Oktober 2026 gelten für E-Mopeds ohne Pedale neue Regeln in Österreich. Führerschein, Pickerl und Kennzeichen werden Pflicht.

Sogenannte „E-Mopeds“ – also E-Bikes ohne Tretunterstützung – erfreuen sich vor allem bei Essenslieferanten und im städtischen Pendlerverkehr großer Beliebtheit. Bislang waren diese Fahrzeuge rechtlich Fahrrädern gleichgestellt, sofern sie maximal 250 Watt Leistung und 25 km/h Bauartgeschwindigkeit aufwiesen. Mit der 36. StVO-Novelle kommt es nun zu gravierenden Einschränkungen. Wer die rechtlichen Änderungen rund um die neuen Vorschriften für E-Mopeds ab Oktober ignoriert, riskiert künftig hohe Strafen und das Aus für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr.

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) und der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) rufen Betroffene dazu auf, sich frühzeitig vorzubereiten.

Führerschein, Versicherung und Kennzeichen werden Pflicht

Wie Christian Eltner, Generalsekretär des VVO, erklärt, werden E-Mopeds künftig klassischem Moped-Verkehr gleichgestellt: „Ab 1. Oktober gelten für ‚E-Mopeds‘ aber die gleichen Regeln wie für bis zu 45 km/h schnelle Mopeds.“ Damit wird die Benützung von Radfahranlagen wie Radwegen verboten – die Fahrzeuge müssen zwingend auf die Straße ausweichen. Zudem werden ein Helm, eine Haftpflichtversicherung, eine rote Nummerntafel sowie die regelmäßige § 57a-Begutachtung („Pickerl“) gesetzliche Pflicht. Ein Fahren ohne entsprechende Lenkerberechtigung ist dann unzulässig.

Für das Lenken ist mindestens der Führerschein der Klasse AM erforderlich, der in allen gängigen PKW- oder Motorradklassen bereits enthalten ist. KFV-Direktor Christian Schimanofsky mahnt zur Eile: „Wer sein ‚E-Moped‘ ab 1. Oktober 2026 weiter nutzen möchte, sollte nicht bis zum Herbst warten. Führerschein, Versicherung, Zulassung, Fahrzeugpapiere und Helm lassen sich nicht immer von heute auf morgen organisieren.“

Voraussetzungen für Zulassung und Fahrgenehmigung

Um ein bestehendes E-Moped bei einer Zulassungsstelle anzumelden, ist der Nachweis der Konformität zwingend erforderlich. Ein Weiterbetrieb ist nur dann legal, wenn entweder eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) oder eine behördliche Einzelgenehmigung vorliegt. Fehlen diese Dokumente, dürfen die Fahrzeuge nicht mehr auf öffentlichen Verkehrsflächen geführt werden. Wer ein Lenken ohne Papiere oder Führerschein riskiert, muss mit saftigen Verwaltungsstrafen rechnen.

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