Neue Regeln für E-Mopeds: Das ändert sich ab Oktober
Sogenannte „E-Mopeds“ – also E-Bikes ohne Tretunterstützung – erfreuen sich vor allem bei Essenslieferanten und im städtischen Pendlerverkehr großer Beliebtheit. Bislang waren diese Fahrzeuge rechtlich Fahrrädern gleichgestellt, sofern sie maximal 250 Watt Leistung und 25 km/h Bauartgeschwindigkeit aufwiesen. Mit der 36. StVO-Novelle kommt es nun zu gravierenden Einschränkungen. Wer die rechtlichen Änderungen rund um die neuen Vorschriften für E-Mopeds ab Oktober ignoriert, riskiert künftig hohe Strafen und das Aus für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr.
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) und der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) rufen Betroffene dazu auf, sich frühzeitig vorzubereiten.
Führerschein, Versicherung und Kennzeichen werden Pflicht
Wie Christian Eltner, Generalsekretär des VVO, erklärt, werden E-Mopeds künftig klassischem Moped-Verkehr gleichgestellt: „Ab 1. Oktober gelten für ‚E-Mopeds‘ aber die gleichen Regeln wie für bis zu 45 km/h schnelle Mopeds.“ Damit wird die Benützung von Radfahranlagen wie Radwegen verboten – die Fahrzeuge müssen zwingend auf die Straße ausweichen. Zudem werden ein Helm, eine Haftpflichtversicherung, eine rote Nummerntafel sowie die regelmäßige § 57a-Begutachtung („Pickerl“) gesetzliche Pflicht. Ein Fahren ohne entsprechende Lenkerberechtigung ist dann unzulässig.
Für das Lenken ist mindestens der Führerschein der Klasse AM erforderlich, der in allen gängigen PKW- oder Motorradklassen bereits enthalten ist. KFV-Direktor Christian Schimanofsky mahnt zur Eile: „Wer sein ‚E-Moped‘ ab 1. Oktober 2026 weiter nutzen möchte, sollte nicht bis zum Herbst warten. Führerschein, Versicherung, Zulassung, Fahrzeugpapiere und Helm lassen sich nicht immer von heute auf morgen organisieren.“
Voraussetzungen für Zulassung und Fahrgenehmigung
Um ein bestehendes E-Moped bei einer Zulassungsstelle anzumelden, ist der Nachweis der Konformität zwingend erforderlich. Ein Weiterbetrieb ist nur dann legal, wenn entweder eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) oder eine behördliche Einzelgenehmigung vorliegt. Fehlen diese Dokumente, dürfen die Fahrzeuge nicht mehr auf öffentlichen Verkehrsflächen geführt werden. Wer ein Lenken ohne Papiere oder Führerschein riskiert, muss mit saftigen Verwaltungsstrafen rechnen.