Lehrerin 17 Jahre krankgeschrieben: Jetzt klagt sie gegen Ruhestand
- Der Fall
- Amtsärztliche Untersuchung führt zu Ruhestand
- Lehrerin klagt gegen Entscheidung der Bezirksregierung
- Ermittlungen wegen Betrugsverdachts laufen
- Disziplinarverfahren und offene Fragen
Der Fall sorgt für massive Diskussionen über die Grenzen Deutschlands hinweg: Eine Lehrerin ist seit 17 Jahren bei vollen Bezügen krankgeschrieben. Die 62-Jährige aus Duisburg hat seit 2009 keinen Unterricht mehr gehalten und durchgehend Krankenstände vorgelegt.
Nach Angaben aus Besoldungstabellen hat sie in dieser Zeit weiterhin ihre regulären Bezüge erhalten. Diese haben zuletzt zwischen 5.051 und 6.174 Euro brutto pro Monat gelegen.
Amtsärztliche Untersuchung führt zu Ruhestand
Im Frühjahr 2026 ist die Lehrerin amtsärztlich untersucht worden. Das Ergebnis: Eine Rückkehr in den Schuldienst innerhalb der nächsten sechs Monate ist laut Einschätzung nicht zu erwarten.
Daraufhin hat die Bezirksregierung Ende Mai die Versetzung in den Ruhestand angeordnet. Seit Juni erhält die Frau eine Pension, die um rund 1.500 bis 2.000 Euro brutto monatlich unter ihrem bisherigen Gehalt liegt.
Lehrerin klagt gegen Entscheidung der Bezirksregierung
Gegen diese Maßnahme hat die Beamtin Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingebracht, wie ein Gerichtssprecher bestätigt.
Bis zu einer Entscheidung wird die Differenz zwischen Pension und bisherigen Bezügen vorerst einbehalten. Sollte die Klage erfolgreich sein, würde sie die einbehaltenen Dienstbezüge nachträglich ausbezahlt bekommen.
Ermittlungen wegen Betrugsverdachts laufen
Parallel zum Verfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Duisburg gegen die Lehrerin. Hintergrund ist ein möglicher Betrugsverdacht. Im Zuge einer Hausdurchsuchung haben Ermittler laut einem Bericht „potenziell beweiserhebliches Material“ sichergestellt. Mehrere Datenträger werden derzeit ausgewertet.
Im Raum steht der Verdacht, dass die Lehrerin während ihres Krankenstands als Heilpraktikerin tätig gewesen sein könnte. Bekannt ist, dass sie gemeinsam mit ihrer Partnerin im Jahr 2011 eine Handcreme entwickelt hat. Mit diesem Produkt haben sie beim Wettbewerb „Benchmark Award.Med NRW“ den dritten Platz erreicht und 5.000 Euro Preisgeld erhalten.
Disziplinarverfahren und offene Fragen
Im Zusammenhang mit dem Fall sind auch Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Diese richten sich sowohl gegen die Lehrerin als auch gegen einen Mitarbeiter der zuständigen Bezirksregierung.
Unklar bleibt derzeit, warum es über Jahre hinweg zu keiner früheren amtsärztlichen Überprüfung gekommen ist.