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Karl-Heinz Grasser in Anzug und Krawatte verlässt ein Gerichtsgebäude, im Hintergrund ein Schild mit der Aufschrift „OGH – Großer Saal“.
Karl-Heinz Grasser musste notoperiert werden. Sein Zustand war lebensbedrohlich.
Karl-Heinz Grasser musste notoperiert werden. Sein Zustand war lebensbedrohlich.
ALEX HALADA / picturedesk.com

Lebensgefahr: Karl-Heinz Grasser notoperiert

03.09.2025 um 14:32, Stefanie Hermann
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Karl-Heinz Grasser musste sich Anfang der Woche einer Notoperation unterziehen. Sein Zustand war lebensbedrohlich, wie sein Anwalt bestätigt.

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Erst am Mittwoch hat Karl-Heinz Grasser den Antrag gestellt, den Rest seiner Haftstrafe im elektronisch überwachten Hausarrest zu verbringen. Nun wurde bekannt, dass sich der frühere Finanzminister bereits zu Beginn der Woche einer Notoperation unterziehen musste. Sein Zustand war lebensbedrohlich. Grasser liegt aktuell in einem Spital, die akute Gefahr ist gebannt, er befinde sich „auf dem Weg der Besserung“, so sein Rechtsbeistand.

Anwalt Ainedter bestätigt Notoperation

Die medizinische Maßnahme erfolgte offenbar kurz vor dem Antrag. Grassers Rechtsvertreter Manfred Ainedter bestätigt den Eingriff gegenüber der APA. „Der Zustand war lebensbedrohlich", betont er im offiziellen Statement. Die Operation selbst sei „gut verlaufen“. Grasser erhole sich derzeit, befinde sich jedoch „noch nicht in gutem Zustand“. Weitere medizinische Details wollte Ainedter nicht bekannt geben.

Viele Fragen offen

Konkrete Informationen zur Art der Erkrankung oder zum Ablauf der Notoperation wurden nicht veröffentlicht. Es ist auch nicht damit zu rechnen, dass künftig mehr Details bekannt werden. Wie Ainedter betont, handelt es sich um den höchstpersönlichen Lebensbereich Grassers. Zeitpunkt, Art des Notfalls oder des Eingriffs hält man bewusst bedeckt. Auch zur Frage, ob der Antrag auf Fußfessel damit in Zusammenhang steht, äußerte sich der Anwalt nicht. Er bittet im Namen Grassers und seiner Familie darum, die Privatsphäre seines Mandanten zu wahren.

Grasser sitzt in Haft

Karl-Heinz Grasser (56) verbüßt derzeit in der Justizanstalt Innsbruck eine rechtskräftige vierjährige Haftstrafe. Die Verurteilung erfolgte im Zusammenhang mit der BUWOG-Affäre, einer der größten Korruptionscausen der Zweiten Republik. Grasser wurde u. a. wegen Untreue und Bestechlichkeit verurteilt.

Erst am Mittwoch stellte er über seinen Anwalt einen Antrag auf eine elektronisch überwachte Entlassung (Fußfessel), um den Rest der Strafe im Hausarrest verbüßen zu können. Ob und wie sich sein Gesundheitszustand auf die Entscheidung auswirkt, ist derzeit unklar.

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