Hitzefrei: Wer in Österreich vielleicht frei bekommt
- Das Wichtigste auf einen Blick
- Gibt es in Österreich Hitzefrei?
- Was gilt bei Hitze am Bau?
- Muss der Chef das Büro kühlen?
- Gilt der Dresscode trotz Hitze?
- Habe ich Anspruch auf Eis und Freibadkarten?
- Zahlt man Steuern auf Geschenke vom Chef?
- Was, wenn ich wegen Sommer-Stau zu spät komme?
Es ist Sommer, die Temperaturen steigen und die Sonne brennt vom Himmel. Während viele Menschen ihre Freizeit am Strand oder im Schwimmbad verbringen, fragen sich andere, ob sie bei diesen Bedingungen überhaupt arbeiten müssen. Arbeitnehmer, die bei hohen Temperaturen tätig sind, erleben oft eine deutliche Abnahme ihrer Leistungsfähigkeit und Konzentration. Nicht nur kann Hitze die Arbeitsqualität beeinträchtigen und Fehleranfälligkeiten erhöhen. Auch die Unfallgefahr steigt eklatant. Extreme Hitze kann zudem zu Überhitzung und Hitzeschock führen. Der Arbeitgeber hat deswegen gewisse Pflichten gegenüber seinen Arbeitnehmern zu erfüllen. Aber gibt es in Österreich deswegen auch „Hitzefrei”? Hier die 7 wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Arbeiten bei Hitze in Österreich.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Kein automatisches Hitzefrei
- Ausnahme: Baustelle ab 32,5 Grad
- Arbeitgeber müssen Büro kühlen
- Dresscodes gelten weiter
- Eis & Extras bleiben freiwillig
- Freibadkarten sind steuerpflichtig
- Verspätungen wegen Stau sind abgesichert
Gibt es in Österreich Hitzefrei?
Nein. Das österreichische Arbeitsrecht kennt grundsätzlich kein Recht auf „Hitzefrei”. Allerdings kann man mit dem Arbeitgeber reden. Eventuell kann dann auch kurzfristig Zeitausgleich genommen oder Urlaub verbraucht werden. Dafür braucht es aber das Einverständnis von beiden Seiten. Schickt der Arbeitgeber seine Mitarbeiter ohne Einverständnis in die Hitzeferien, gilt das als bezahlte Freistellung.
In Betrieben mit Homeoffice- oder Gleitzeit-Regelungen kann oft flexibler reagiert werden. Hier lohnt sich ein Gespräch mit dem Arbeitgeber.
Was gilt bei Hitze am Bau?
Auf Baustellen gibt es eigene Regelungen bei Hitze. Ab 32,5 Grad Hitze kann der Arbeitgeber entscheiden, dass die Arbeit eingestellt wird. Wird die Hitze an drei aufeinander folgenden Stunden gemessen, gilt "Schlechtwetter". Arbeiter werden dann aus der Schlechtwetterentschädigung entlohnt. Das gilt für Bauarbeiter, aber auch für Zimmerer, Gipser, Dachdecker und Gerüster.
Dazu muss der Arbeitgeber gewisse Schutzmaßnahmen treffen. So sind etwa für ausreichend alkoholfreie Getränke, Sonnenschutz und Sonnenbrillen zu sorgen.
Muss der Chef das Büro kühlen?
Ja. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass das Büro nicht zur Sauna wird. Direkte Sonneneinstrahlung muss zum Beispiel mit Jalousien vermieden werden. Nach Möglichkeit sollten Räume mittels Klimaanlage gekühlt werden. Als Richtwert werden Temperaturen zwischen 19 und 25 Grad empfohlen. Wenn keine Klima- oder Lüftungsanlage vorhanden ist, müssen entsprechende Maßnahmen getroffen werden.
Gilt der Dresscode trotz Hitze?
Ja. Leider gibt es kein Gesetz, das erlaubt, Krawatte oder Sakko im Sommer zuhause zu lassen. Empfehlenswert bei hohen Temperaturen wäre es allemal. Hier hilft nur, mit dem Chef zu sprechen und auf Verständnis zu hoffen.
Habe ich Anspruch auf Eis und Freibadkarten?
Nein. Auch „Sommer-Goodies” wie vergünstigte Getränke, Eis oder Freibadkarten sind letztlich eine freiwillige Leistung. Als Arbeitnehmer hat man keinen Anspruch darauf, auch dann nicht, wenn sie in den letzten Jahren Usus waren.
Zahlt man Steuern auf Geschenke vom Chef?
Ja, für die Freibad-Karte sind Steuern zu zahlen, da sie als abgabepflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis gelten. Getränke oder Eis vom Chef sind aber abgabenfrei.
Was, wenn ich wegen Sommer-Stau zu spät komme?
Wenn man wegen Verkehrsbehinderungen oder Autopannen nicht oder verspätet zur Arbeit kommen kann, zählt das als wichtiger persönlicher Dienstverhinderungsgrund und man behält den Entgeltanspruch.