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Schriftzug "Polizei" auf einem Auto
Ein bekannter Wiener Gastronom drohte seiner Freundin mit einer Schusswaffe.
Ein bekannter Wiener Gastronom drohte seiner Freundin mit einer Schusswaffe.
APA-Images / APA / HARALD SCHNEIDER

Wiener Szene-Gastronom drohte Lebensgefährtin mit Umbringen

14.12.2025 um 19:40, APA, Red
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Laut mehreren Medienberichten soll der Wiener Szene-Gastronom Martin Ho seine Lebensgefährtin mit einer Schusswaffe gedroht haben.

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Ein 39-jähriger Mann soll am Freitag am späten Abend in der Wiener Innenstadt in einer Wohnung seine Lebensgefährtin im Zuge eines Streits mit Gegenständen beworfen und mit dem Umbringen durch eine Schusswaffe bedroht haben.

Drohung mit Schusswaffe

Ein 39-jähriger Mann soll am Freitag am späten Abend in der Wiener Innenstadt in einer Wohnung seine Lebensgefährtin im Zuge eines Streits mit Gegenständen beworfen und mit dem Umbringen durch eine Schusswaffe bedroht haben. Die Situation eskalierte offenbar derart, dass die Polizei alarmiert wurde. Zu möglichen Hintergründen des Streits lagen zunächst keine weiteren Details vor.

Bekannter Wiener Szene-Gastronom

Die alarmierte Polizei nahm den Mann mit Unterstützung der Sondereinheit WEGA fest. Dass es sich um einen bekannten Szenegastronom handelt, konnte die Polizei gegenüber der APA nicht bestätigen, da „personenbezogene Daten nicht weitergegeben werden“. Laut mehreren Medienberichten soll es sich um Szene-Gastronom Martin Ho handeln, der seine derzeitige Lebensgefährtin Vu Hoang My (Ex- Miss Vietnam und Ex-Miss Universe) bedrohte. Der Einsatz ereignete sich in der Wiener Innenstadt und verlief ohne weitere Eskalation.

Waffenfund und Anzeige auf freiem Fuß

Gegen den 39-Jährigen wurde ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Bei der Durchsuchung der Wohnung wurden zwei Schusswaffen aufgefunden, die der Mann legal besaß, und zwei verbotene Pistolenmagazine. Die Gegenstände wurden sichergestellt. Über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurde der 39-Jährige wegen des Verdachts der gefährlichen Drohung, der versuchten Körperverletzung sowie nach den Bestimmungen des Waffengesetzes auf freiem Fuß angezeigt.

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