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Beim Führerschein stehen zahlreiche Änderungen bevor.
Mit dem B-Führerschein dürfen unter Voraussetzungen künftig deutlich schwerere Fahrzeuge gelenkt werden.
Mit dem B-Führerschein dürfen unter Voraussetzungen künftig deutlich schwerere Fahrzeuge gelenkt werden.
Austroshot/Shutterstock.com

Neue Führerschein-Regeln: Das kommt auf Österreich zu

13.08.2026 um 10:08, Yunus Emre Kurt
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Neue EU-Regeln verändern den Führerschein deutlich. Schwerere Wohnmobile, Fahrverbote und der digitale Schein: Das kommt auf Österreichs Autofahrer zu.

Auf Österreichs Autofahrer kommen in den nächsten Jahren zahlreiche Änderungen zu. Die Reform der europäischen Führerscheinregeln betrifft unter anderem Pkw, Wohnmobile, Lkw und Busse. Auch bei Fahrverboten, der Probezeit und digitalen Dokumenten gibt es Neuerungen.

Vieles davon ist für österreichische Führerscheinbesitzer allerdings nicht völlig neu. Mehrere Regelungen, die künftig europaweit gelten sollen, existieren hierzulande bereits. Nach Angaben des ÖAMTC dürften die meisten Änderungen innerhalb der kommenden vier Jahre praktisch relevant werden.

B-Führerschein wird für schwerere Fahrzeuge geöffnet

Eine der auffälligsten Änderungen betrifft die Führerscheinklasse B. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen damit künftig Fahrzeuge bis zu fünf Tonnen sowie schwerere Anhänger gelenkt werden können, ohne dafür einen klassischen Lkw-Führerschein zu benötigen.

Relevant ist das unter anderem für Einsatzorganisationen und das Freiwilligenwesen. Auch Camping-Fans profitieren: Wohnmobile bis 4,25 Tonnen samt Anhänger sollen mit Klasse B gefahren werden dürfen, sofern zuvor ein mindestens siebenstündiges Training oder eine entsprechende Prüfung absolviert wurde.

Bei alternativ angetriebenen Fahrzeugen wird zudem das höhere Gewicht etwa durch Batterien berücksichtigt. Zwei Jahre nach dem Führerscheinerwerb sollen entsprechende Pkw und Wohnmobile bis 4,25 Tonnen mit Klasse B auch ohne zusätzliche Ausbildung gelenkt werden dürfen.

Schwere Verstöße können EU-weite Folgen haben

Verschärft werden die grenzüberschreitenden Konsequenzen bei besonders schweren Verkehrsdelikten. Wird die Fahrerlaubnis nach einem gravierenden Verstoß in einem anderen EU-Land entzogen, ausgesetzt oder eingeschränkt, soll dies künftig auch über die Landesgrenzen hinaus wirksam werden können.

Darunter fallen etwa Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, massive Geschwindigkeitsüberschreitungen oder schwere Verstöße im Zusammenhang mit tödlichen Verkehrsunfällen. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollen sich über entsprechende Maßnahmen informieren.

Österreichische Modelle kommen in die EU

Bei anderen Punkten kennt Österreich die neuen Regeln bereits. Das begleitete Fahren ab 17 Jahren soll künftig in allen EU-Mitgliedstaaten ermöglicht werden. Österreich verfügt mit L17 schon seit Langem über ein entsprechendes Modell.

Auch eine mindestens zweijährige Probezeit samt strenger Alkoholregelung wird EU-weit vorgesehen. Österreich geht hier bereits weiter: Für neu erworbene Führerscheine gilt grundsätzlich eine dreijährige Probezeit, während der eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille einzuhalten ist.

Änderungen gibt es zudem bei Berufskraftfahrern. Im Rahmen einer entsprechenden Ausbildung soll der Lkw-Führerschein der Klasse C bereits mit 18 und der Bus-Führerschein der Klasse D mit 21 Jahren erworben werden können.

Keine generellen Medizinchecks für Senioren

Eine regelmäßig verpflichtende medizinische Untersuchung allein aufgrund eines höheren Alters ist laut ÖAMTC nicht vorgesehen. Die Mitgliedstaaten behalten Spielraum bei der Frage, wie die gesundheitliche Fahrtauglichkeit überprüft wird.

In Österreich ist bereits vor der erstmaligen Erteilung eines Führerscheins ein ärztliches Gutachten erforderlich. Besitzer eines normalen Pkw-Führerscheins müssen derzeit aber nicht automatisch bei jedem Ablauf der Führerscheinkarte erneut zum Arzt. Bei konkreten Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung kann die Behörde allerdings eine Untersuchung verlangen.

Automatik-Beschränkung soll leichter fallen

Erleichterungen sind auch für Personen vorgesehen, die ihre praktische Prüfung mit einem Automatikfahrzeug absolviert haben. Derzeit wird eine entsprechende Einschränkung grundsätzlich mit dem Code 78 im Führerschein vermerkt.

Künftig soll diese Beschränkung durch eine zusätzliche Schulung oder Prüfung aufgehoben werden können. Danach darf auch ein Fahrzeug mit manuellem Schaltgetriebe gelenkt werden.

Digitaler EU-Führerschein kommt bis 2030

Eine weitere große Neuerung betrifft die Digitalisierung. Spätestens 2030 soll der digitale Führerschein EU-weit eingeführt werden. Österreich hat bereits eine digitale Variante, künftig soll das System jedoch europaweit funktionieren.

Die klassische Scheckkarte verschwindet deshalb nicht. Sie bleibt als Alternative erhalten und wird insbesondere für Reisen außerhalb der Europäischen Union weiterhin benötigt. Österreichische Führerscheinkarten der Klassen A und B werden bereits jetzt grundsätzlich für 15 Jahre ausgestellt.

Wichtig dabei: Der Ablauf der Karte ist nicht automatisch mit dem Erlöschen der Lenkberechtigung gleichzusetzen. Die kommenden Jahre bringen somit zahlreiche Neuerungen, in einigen Bereichen dient Österreich bei der EU-Führerscheinreform aber bereits heute als Vorbild.

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