Foodora: BWB ermittelt gegen Lieferdienst
- Foodora kommt auf bis zu 60 Prozent Marktanteil
- Restaurants sind stark von Plattformen abhängig
- Exklusivverträge und Rabatte im Fokus
- Auch Bestpreisklauseln sorgen für Kritik
- „Ich fühle mich als Arbeiter statt als Partner“
- Foodora bestätigt Ermittlungen
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ermittelt gegen Foodora. Im Raum steht der Verdacht auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Die Ermittlungen folgen auf eine umfassende Untersuchung des österreichischen Marktes für Online-Essenslieferplattformen. Foodora bestätigt das Verfahren, weist aber darauf hin, dass damit noch kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht festgestellt ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Die BWB ermittelt gegen Foodora wegen des Verdachts auf Marktmachtmissbrauch.
- Foodora hält laut BWB 50 bis 60 Prozent Marktanteil in Österreich.
- Im Fokus stehen unter anderem Exklusivitätsvereinbarungen, Bestpreisklauseln und Gebühren.
- Rund 2.500 Wiener Restaurants sind für die Branchenuntersuchung befragt worden.
- Foodora betont, dass die Ermittlungen noch keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht bedeuten.
Foodora kommt auf bis zu 60 Prozent Marktanteil
Der österreichische Markt ist fest in der Hand zweier großer Anbieter. Foodora, vormals Mjam, hält laut BWB einen Marktanteil von 50 bis 60 Prozent. Lieferando kommt auf 40 bis 50 Prozent.
Dabei gibt es deutliche regionale Unterschiede. Foodora ist vor allem in Wien stark, Lieferando führt im restlichen Österreich. Wolt ist 2023 in Wien gestartet und expandiert seither schrittweise. Für neue Anbieter sieht die BWB allerdings erhebliche Markteintrittsbarrieren.
Foodora und der Liefermarkt in Zahlen
50 bis 60 Prozent: Marktanteil von Foodora in Österreich laut BWB.
40 bis 50 Prozent: Marktanteil von Lieferando.
Rund 2.500: Wiener Restaurants hat die BWB im Rahmen der Branchenuntersuchung befragt.
25 bis 30 Prozent: ihres Gesamtumsatzes haben die befragten Restaurants 2023 im Schnitt über Online-Plattformen erwirtschaftet.
Bis zu zehn Euro: können Strafzahlungen beziehungsweise Stornogebühren etwa bei längeren Zubereitungszeiten oder abgelehnten Bestellungen betragen.
Restaurants sind stark von Plattformen abhängig
Wie wichtig die Lieferdienste für die Gastronomie bereits sind, zeigen die Zahlen aus der Branchenuntersuchung. Die BWB hat unter anderem rund 2.500 Wiener Restaurants befragt. Im Jahr 2023 haben diese im Schnitt 25 bis 30 Prozent ihres Gesamtumsatzes über Online-Plattformen erwirtschaftet.
BWB-Generaldirektorin Natalie Harsdorf sieht die Entwicklung kritisch: „Digitale Plattformen bringen durch innovative Lösungen Restaurants und Kundinnen bzw. Kunden effizient zusammen und setzen neue Impulse für die Gastronomie. Problematisch wird es jedoch, wenn sich die Marktmacht einzelner Plattformen so verfestigt, dass das Gleichgewicht im Wettbewerb verloren geht.“
Exklusivverträge und Rabatte im Fokus
Besonders genau schaut sich die BWB Exklusivitätsvereinbarungen an. Restaurants können demnach bessere Konditionen oder wirtschaftlich attraktive Rabatte erhalten, wenn sie ihre Angebote bei konkurrierenden Plattformen pausieren.
Auffällig ist für die Wettbewerbshüter auch die Entwicklung rund um den Markteintritt von Wolt. Zahl und Umfang der Rabatte bei Foodora sind zu diesem Zeitpunkt deutlich gestiegen.
Exklusivitätsvereinbarungen sind grundsätzlich nicht verboten. Wettbewerbsrechtlich können sie allerdings problematisch werden, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen damit den Eintritt neuer Konkurrenten erschwert oder den Wettbewerb erheblich einschränkt.
Auch Bestpreisklauseln sorgen für Kritik
Im Fokus stehen zudem sogenannte Bestpreisklauseln. Sie können verhindern, dass Restaurants ihre Speisen über den eigenen Online-Vertrieb günstiger anbieten als über die Lieferplattform. Die BWB stellt die wirtschaftliche Notwendigkeit solcher Klauseln infrage.
Restaurants haben bei der Befragung außerdem von einseitigen Vertragsänderungen und fehlenden Verhandlungsmöglichkeiten berichtet. Hinzu kommen Strafzahlungen beziehungsweise Stornogebühren von bis zu zehn Euro, etwa bei längeren Zubereitungszeiten oder abgelehnten Bestellungen.
Rund ein Drittel der befragten Betriebe kritisiert zudem die schlechte Erreichbarkeit der Plattformen.
„Ich fühle mich als Arbeiter statt als Partner“
Wie angespannt das Verhältnis zwischen Gastronomie und Lieferplattformen teilweise ist, zeigt die Aussage eines befragten Restaurants: „Lieferando und Foodora sind die stärksten, und irgendwie sind wir gezwungen, mit denen zu arbeiten. Ich fühle mich als Arbeiter statt als Partner.“
Die BWB hat Teile ihrer Erkenntnisse inzwischen auch an die KommAustria weitergeleitet. Diese soll mögliche Verstöße im Zusammenhang mit dem europäischen Digital Services Act prüfen.
Foodora bestätigt Ermittlungen
Die BWB nennt den betroffenen Lieferdienst in ihrer Mitteilung nicht beim Namen. Foodora bestätigt gegenüber der APA jedoch, dass gegen das Unternehmen ermittelt wird. Man arbeite vollumfänglich mit der Behörde zusammen und werde die Ergebnisse sorgfältig prüfen. „Die Tatsache, dass die BWB ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, bedeutet nicht, dass tatsächlich eine Verletzung des Wettbewerbsrechts vorliegt“, erklärt Foodora.
Für das Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung. Am Ende der Ermittlungen kann ein Verfahren vor dem Kartellgericht stehen. Die BWB kann das Verfahren aber auch einstellen.
FAQ: Foodora und die Ermittlungen der BWB
Warum ermittelt die BWB gegen Foodora?
Die Bundeswettbewerbsbehörde ermittelt gegen Foodora wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Im Fokus stehen unter anderem Exklusivitätsvereinbarungen, Bestpreisklauseln und weitere Geschäftspraktiken.
Wie hoch ist der Marktanteil von Foodora in Österreich?
Foodora hält laut BWB einen Marktanteil von 50 bis 60 Prozent am österreichischen Markt. Lieferando kommt demnach auf 40 bis 50 Prozent.
Was kritisiert die BWB bei den Lieferplattformen?
Die BWB beschäftigt sich unter anderem mit Exklusivitätsvereinbarungen, Bestpreisklauseln, Vertragsänderungen und Gebühren. Restaurants haben außerdem fehlende Verhandlungsmöglichkeiten und die teilweise schlechte Erreichbarkeit der Plattformen kritisiert.
Was sind Bestpreisklauseln?
Bestpreisklauseln können verhindern, dass Restaurants ihre Speisen über den eigenen Online-Vertrieb günstiger anbieten als über eine Lieferplattform. Die BWB stellt die wirtschaftliche Notwendigkeit solcher Klauseln infrage.
Hat Foodora gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen?
Das steht derzeit nicht fest. Für Foodora gilt die Unschuldsvermutung. Das Unternehmen betont, dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht bedeutet, dass tatsächlich eine Verletzung des Wettbewerbsrechts vorliegt.