Oktoberfest: Florian Teichtmeister verhaftet
Der ehemalige Burgschauspieler Florian Teichtmeister gerät nach einem Besuch des Münchner Oktoberfests erneut ins Visier der Justiz. Deutsche Polizisten kontrollieren den 45-Jährigen in der Nacht auf Sonntag. Laut Berichten der „Kronen Zeitung“ und „Heute“ steht er zu diesem Zeitpunkt unter Alkoholeinfluss. Bei der Kontrolle soll Kokain sichergestellt werden. Der verurteilte Sexualstraftäter wird daraufhin verhaftet und nach Österreich überstellt.
Polizeikontrolle auf dem Oktoberfest
Teichtmeister besucht das Volksfest in München. Gegen Mitternacht stoppen ihn Einsatzkräfte wegen auffälligem Verhalten. Die Beamten führen eine Kontrolle durch. Nach Informationen der „Krone“ finden sie dabei Betäubungsmittel. Ein Sprecher der Münchner Polizei bestätigt die Maßnahme, verweist jedoch auf die Zuständigkeit der österreichischen Justiz.
Nach der Festnahme erfolgt die Überprüfung der Personalien. Wegen laufender Weisungen aus Österreich nehmen die Behörden Kontakt mit Wien auf. Laut Angaben der Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, teilt die Münchner Polizei einen „Weisungsbruch“ mit. In der Folge ordnet der zuständige Richter eine sogenannte „Krisenintervention“ an.
Teichtmeister wird ausgeliefert
Teichtmeister wird an die österreichischen Behörden überstellt. Er trifft noch am Montag in der Justizanstalt Innsbruck ein. Dort befindet er sich nach Angaben aus Justizkreisen in einer gesicherten Abteilung. Laut Salzborn handle es sich nicht um Untersuchungshaft. Die Maßnahme diene der Überprüfung seiner Auflagen. Der Ex-Schauspieler gilt weiterhin als unschuldig.
Rechtliche Folgen und Auflagen
Im September 2023 verurteilt das Wiener Landesgericht Teichtmeister wegen Besitzes und Herstellung pornografischer Darstellungen Minderjähriger zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Probezeit beträgt fünf Jahre. Zusätzlich wird eine bedingte Einweisung in eine forensische Einrichtung angeordnet.
Teichtmeister verpflichtet sich zu regelmäßigen Therapienachweisen. Dazu zählen eine forensische Psychotherapie, psychologische Betreuung, Bewährungshilfe sowie Bestätigungen über Alkohol- und Drogenabstinenz. „Die Maßnahmen dienen der Stabilisierung des Verurteilten“, erklärt Gerichtssprecherin Salzborn bereits 2023. Durch die aktuellen Ermittlungen steht nun im Raum, ob er gegen diese Auflagen verstoßen hat.
Für Teichtmeister prüfen die Behörden derzeit, ob eine Unterbringung angeordnet wird. Eine Entscheidung des Richters steht noch aus.