Russland-Spionage: Ex-Agent wird angeklagt
- Beginn der Ermittlungen
- Datenabfragen und Datenweitergabe
- Kontakte zu Marsalek und Laptopübergabe
- Beteiligung eines zweiten Beamten
- Rechtliche Einordnung
Die Staatsanwaltschaft Wien hat erneut Anklage gegen den früheren BVT-Beamten Egisto Ott erhoben. Ihm und einem zweiten Polizeibeamten werden mehrere strafrechtlich relevante Handlungen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) zur Last gelegt. Unter anderem soll er Daten an russische Geheimdienste weitergegeben haben. Im März wurde Ott vom Vorwurf des illegalen Informationsflusses an Ex-FPÖ-Mandatar Hans-Jörg Jenewein freigesprochen worden. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft.
Beginn der Ermittlungen
Die Vorwürfe gegen Chefinspektor Egisto Ott beziehen sich auf einen Zeitraum zwischen April 2015 und dem Jahr 2022. In dieser Zeit war Ott als Beamter des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) tätig. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, ohne dienstlichen Auftrag personenbezogene Daten aus nationalen und internationalen Polizeidatenbanken erhoben zu haben.
Datenabfragen und Datenweitergabe
Zwischen 2015 und 2020 soll Ott Informationen wie Aufenthaltsorte, Kfz-Kennzeichen und Reisebewegungen abgefragt haben. Laut Anklage wurde dabei das Recht betroffener Personen auf Geheimhaltung verletzt. Ab dem Jahr 2017 habe Ott darüber hinaus personenbezogene Daten und geheimhaltungswürdige Tatsachen aus österreichischen Datenbanken an den ehemaligen Wirecard-Manager Jan Marsalek und mutmaßlich an russische Nachrichtendienste übermittelt.
Kontakte zu Marsalek und Laptopübergabe
Im November 2022 soll ein spezieller Laptop, der sicherheitskritische Kommunikation zwischen EU-Staaten ermöglichen kann, an ein unbekanntes Drittland weitergegeben worden sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Ott diesen Laptop im Auftrag von Jan Marsalek gegen ein Entgelt von 20.000 Euro übergeben hat. Zuvor habe er bereits finanzielle Zuwendungen für Informationsweitergaben erhalten.
Beteiligung eines zweiten Beamten
Ein weiterer Polizeibeamter wurde ebenfalls angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, ohne behördliche Genehmigung personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben zu haben. Laut Anklageschrift handelt es sich dabei um eine Beteiligung an den mutmaßlichen Straftaten Otts.
Rechtliche Einordnung
Chefinspektor Ott wird unter anderem nach folgenden Bestimmungen des österreichischen Strafgesetzbuches (StGB) angeklagt:
- § 302 Abs. 1 StGB – Missbrauch der Amtsgewalt: Beamte, die ihre Befugnisse vorsätzlich missbrauchen, um jemanden an Rechten zu schädigen. Strafrahmen: sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe.
- § 256 StGB – Geheimer Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs: Wer für einen fremden Nachrichtendienst tätig wird und dadurch nationale Interessen gefährdet. Strafrahmen: sechs Monate bis fünf Jahre.
- § 304 Abs. 1 StGB – Bestechlichkeit: Annahme von Vorteilen durch Beamte für pflichtwidriges Verhalten. Strafrahmen: sechs Monate bis fünf Jahre.
- § 307 Abs. 1 StGB – Bestechung: Aktive Bestechung eines Beamten oder Veranlassung zur Bestechung. Strafrahmen: sechs Monate bis fünf Jahre.
- § 310 Abs. 1 StGB – Verletzung des Amtsgeheimnisses: Weitergabe vertraulicher Informationen durch Amtsträger. Strafrahmen: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
Für beide Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Die restlichen Ermittlungen im Fall werden parallel zur Hauptverhandlung weitergeführt.