Bombendrohungen in Österreich: Schweizer verurteilt
- Schweizer Urteil gegen Bombendrohungs-Täter
- Tatvorwürfe und Urteil im Detail
- Welle von Drohungen in Österreich
- Ermittlungen und internationaler Haftbefehl
- Spur führt zu Gruppe in Deutschland
Ein junger Schweizer, der als Urheber mehrerer Bombendrohungen gegen österreichische Einrichtungen galt, ist bereits in seiner Heimat vor Gericht gestanden. Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, wirft ein Schlaglicht auf eine beunruhigende Serie von Drohungen, die im Herbst 2024 für Aufsehen gesorgt haben.
Schweizer Urteil gegen Bombendrohungs-Täter
Der 20-jährige Eidgenosse wurde Ende September 2024 vom Kreisgericht See-Gaster im Kanton St. Gallen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Die Probezeit beträgt drei Monate. Laut Gerichtssprecher muss der Mann zudem die gesamten Verfahrenskosten tragen. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, werde aber in Kürze erwartet. Damit zieht die Schweiz juristische Konsequenzen aus den Taten, die europaweit für Aufsehen sorgten.
Tatvorwürfe und Urteil im Detail
Bereits am 29. September hatte das Gericht den Mann wegen mehrfachen falschen Alarms, versuchter Nötigung, versuchter Gewalt oder Drohung gegen Behörden sowie mehrfacher falscher Anschuldigung schuldig gesprochen. Einige Tatvorwürfe wurden jedoch eingestellt, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Gallen, Leo-Philippe Menzel, bestätigte. Diese Entscheidungen seien bereits rechtskräftig. Welche konkreten Drohungen in Österreich dem Mann zugeordnet werden, blieb vorerst offen.
Welle von Drohungen in Österreich
Im Oktober 2024 erschütterte eine Serie von Drohungen gegen zahlreiche österreichische Einrichtungen das Land. Betroffen waren Landespolizeidirektionen, Bahnhöfe, Schulen, Einkaufszentren und das Wiener Landesgericht. Insgesamt wurden 27 Drohungen gezählt, wie das Innenministerium damals bestätigte. Die Bedrohungslage führte zu erheblichen Sicherheitsmaßnahmen und einer groß angelegten Fahndung durch die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN).
Ermittlungen und internationaler Haftbefehl
Der Verdächtige war damals durch intensive Ermittlungen der österreichischen Sicherheitsbehörden ausgeforscht worden. Ein EU-Haftbefehl wurde erlassen, und in der Schweiz kam es zu einer Hausdurchsuchung. Eine Auslieferung nach Österreich scheiterte allerdings, da der Beschuldigte einer Überstellung zustimmen hätte müssen. In der Folge übernahm die Staatsanwaltschaft St. Gallen das Verfahren auf Grundlage eines österreichischen Rechtshilfeersuchens.
Spur führt zu Gruppe in Deutschland
Mittlerweile verdichten sich die Hinweise, dass eine größere Gruppe aus Deutschland für den Großteil der Drohungen verantwortlich sein dürfte. Die österreichische Staatsanwaltschaft Linz steht in engem Austausch mit dem deutschen Bundeskriminalamt. Mehrere Rechtshilfeersuchen wurden gestellt, um die Hintergründe zu klären. Noch ist unklar, wer genau hinter der Gruppe steckt und ob der Schweizer Beschuldigte Verbindungen zu ihr hatte.