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René Benko erscheint vor Gericht in Wien. Während er persönlich vom ICC-Schiedsspruch ausgenommen ist, muss seine Laura Privatstiftung nach dem Urteil über 700 Millionen Euro an den Staatsfonds Mubadala aus Abu Dhabi zahlen.
René Benko steht weiterhin im Fokus, während das Schiedsgericht in Genf dem Staatsfonds Mubadala über 700 Millionen Euro zugesprochen hat.
René Benko steht weiterhin im Fokus, während das Schiedsgericht in Genf dem Staatsfonds Mubadala über 700 Millionen Euro zugesprochen hat.
APA-Images / EXPA / Johann Groder

Paukenschlag: Araber bekommen 700 Mio. Euro von Benko

03.02.2026 um 12:39, Stefanie Hermann
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Im Fall René Benko und Signa hat jetzt das ICC Schiedsgericht entschieden. Der Staatsfonds Mubadala aus Abu Dhabi bekommt über 700 Millionen Euro.

Der jahrelange Rechtsstreit zwischen dem Staatsfonds Mubadala aus Abu Dhabi und dem insolventen Signa-Konzern rund um René Benko ist mit einem klaren Schiedsspruch zu Ende gegangen. Das Internationale Schiedsgericht (ICC) in Genf hat dem Staatsfonds etwas mehr als 700 Millionen Euro zugesprochen. Das Urteil hat erhebliches Gewicht für die weiteren Insolvenzverfahren.

Von der Kurz-Reise zum Milliardenstreit

Die Geschäftsbeziehung zwischen Benko und Mubadala geht auf eine Reise im Jahr 2018 zurück, als der damalige Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) eine österreichische Delegation nach Abu Dhabi führte. Benko war mitgereist, um Investoren für sein Immobilienimperium zu gewinnen. Mubadala, einer der größten Staatsfonds der Welt, stieg daraufhin bei der Signa-Gruppe ein.

Als die Signa Ende 2023 unter der Last steigender Zinsen und explodierender Baukosten zusammenbrach, forderten die Investoren ihr Kapital zurück – erfolglos. Daraufhin rief der Fonds das Schiedsgericht in Genf an.

Sebastian Kurz und René Benko dicht Schulter an Schulter im Anzug mit Krawatte. Im Hintergrund Palmen
2019 besuchen Kurz und Benko gemeinsam Abu Dhabi.

Schiedsgericht bestätigt Forderungen von Mubadala

Fast drei Jahre nach dem Zusammenbruch der Signa hat Mubadala juristisch Recht bekommen. Laut Mitteilung des Gläubigerschutzverbandes Creditreform hat das ICC die Forderungen des arabischen Großinvestors weitgehend anerkannt. Der Streitwert des Verfahrens lag bei rund 900 Millionen Euro. Mubadala hatte das Schiedsverfahren eingeleitet, nachdem seine Ansprüche in den österreichischen Insolvenzverfahren bestritten worden waren. Ziel war ein vollstreckbarer Titel – dieser liegt nun vor.

Die Entscheidung des ICC ersetzt laut Kreditexperten eine Feststellungsklage, die sonst vor einem ordentlichen Gericht eingebracht werden müsste. Damit ist die rechtliche Position des Staatsfonds deutlich gestärkt.

Ob der Fond sein Geld aber tatsächlich sieht, ist noch offen. Die finanziellen Geflechte rund um den gefallenen Immo-Milliardär René Benko und die Signa sind weiter komplex. Welche Summe tatsächlich fließt, hängt davon ab, welche Vermögenswerte in den betroffenen Gesellschaften und Stiftungen noch vorhanden sind.

Prime und Development bleiben verschont

Erleichterung gibt es vor allem bei den zentralen Immobiliengesellschaften der Signa-Gruppe: Signa Prime Selection (SPS) und Signa Development Selection (SDS) müssen laut Schiedsspruch keine Zahlungen leisten.

Die SPS sei „keinem Zahlungs- oder Feststellungsanspruch ausgesetzt“, erklärt Norbert Abel, Insolvenzverwalter der Prime. Auch Masseverwalterin Andrea Fruhstorfer gibt für die Development Entwarnung: Die Ansprüche seien „zur Gänze zurückgewiesen“ worden. Das Schiedsgericht habe sich für unzuständig erklärt. Dadurch würden sich die angemeldeten Forderungen um etwa 250 Millionen Euro reduzieren, was die Quote für die Gläubiger deutlich verbessern könnte.

René Benko persönlich nicht betroffen

Auch beim einstigen Signa-Gründer René Benko selbst sieht das Schiedsgericht keine Zuständigkeit. „Die Schiedsklage gegen Herrn Benko wurde zu 100 Prozent abgewiesen“, erklärt Benkos Anwalt Norbert Wess. „Das ist erfreulich, weil dem Prozessstandpunkt unseres Mandanten zur Gänze gefolgt wurde.“ Die persönliche Haftung entfällt damit.

Benko bleibt dennoch im Fokus der Öffentlichkeit: Er befindet sich seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft und ist in zwei Verfahren wegen Gläubigerschädigung nicht rechtskräftig schuldig gesprochen worden.

Laura Privatstiftung im Zentrum des Interesses

Deutlich schwieriger ist die Lage der Laura Privatstiftung, einer der familiären Stiftungen Benkos. Sie ist nicht insolvent und wurde dennoch vom Schiedsspruch erfasst. Laut Urteil soll sie für mehrere hundert Millionen Euro haften, teilweise ist von rund 680 Millionen Euro plus Zinsen die Rede.

Wie viel Vermögen tatsächlich in der Stiftung vorhanden ist, bleibt unklar. Schätzungen zufolge dürfte es sich um einen dreistelligen Millionenbetrag handeln. Damit ist die Stiftung zum zentralen Anknüpfungspunkt für Mubadala geworden. KSV1870-Insolvenzrechtsexperte Karl-Heinz Götze hält es für „schwer vorstellbar“, dass die Stiftung über genügend Mittel verfügt. Der Stiftungsvorstand müsse nun prüfen, welche Schritte möglich sind.

Auswirkungen auf die Insolvenzverfahren

Das Urteil hat Folgen für die Abwicklung der zahlreichen Signa-Insolvenzen. Die Verfahrenskosten in Höhe von rund neun Millionen Euro sind als Masseforderungen eingestuft worden, also sofort fällig. Die Forderungen von Mubadala selbst gelten hingegen als gewöhnliche Insolvenzforderungen, die nicht bevorzugt, sondern im Rahmen der jeweiligen Quoten bedient werden.

Die Gefahr einer sogenannten Masseunzulänglichkeit – also eines „Konkurses im Konkurs“ – gilt damit als verringert. Dennoch sehen Beobachter die Insolvenzverwalter vor neuen Herausforderungen: Der Schiedsspruch könnte bestehende Verfahren erheblich beeinflussen und künftige Entscheidungen beschleunigen.

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