Keine Zeugen: Benko wirft WKStA Zynismus vor
- Anklage gegen Benko: Betrügerische Krida
- Verteidigung: „Die Anklage ist falsch“
- Benko bekennt sich nicht schuldig und greift WKStA an
- Keine Zeugen, Prozess vertagt
- Weitere Verfahren gegen Benko
Unter enormem Medieninteresse hat am Dienstag in Innsbruck der erste Tag im Strafprozess gegen den früheren Immobilien-Tycoon René Benko begonnen. Nach nur zwei Stunden war der erste Prozesstag vorbei.
Anklage gegen Benko: Betrügerische Krida
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft dem 48-Jährigen betrügerische Krida vor. Er soll Vermögen verschoben und Gläubiger um rund 670.000 Euro geschädigt haben, in einer Zeit, in der seine Insolvenz bereits absehbar war. Konkret geht es um zwei Fälle: eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg sowie eine Zahlung von 300.000 Euro an seine Mutter. Die Anklage spricht von „abenteuerlichen Wegen“ und wirft Benko vor, trotz finanzieller Notlage seinen luxuriösen Lebensstil aufrechterhalten zu haben.
„Was nicht passt, wird passend gemacht“, so Oberstaatsanwältin Tea Krasa in ihrem Eröffnungsplädoyer. Benko habe Vermögen „beiseitegeschafft“ und nicht zur Befriedigung seiner Gläubiger verwendet.
Verteidigung: „Die Anklage ist falsch“
Benko-Verteidiger Norbert Wess weist sämtliche Vorwürfe zurück. Die Anklage sei „falsch“ und gehe „an den Kernthemen vorbei“. Die Mietvorauszahlung sei wirtschaftlich sinnvoll und rückforderbar gewesen, also kein verstecktes Vermögen. „Das Mietrecht sichert man sich durch den Vertrag, nicht durch die Vorauszahlung“, erklärte Wess.
Auch der zweite Vorwurf, die Zahlung an Benkos Mutter, sei nicht haltbar. Die 300.000 Euro seien „wirtschaftlich Luft“, da Benko kurz darauf 1,2 Millionen Euro von ihr zurückerhalten habe. Die Staatsanwaltschaft rechne Stiftungsvermögen fälschlich Benko persönlich zu. Eine „echte Themenverfehlung“, so Wess' Befund.
Benko bekennt sich nicht schuldig und greift WKStA an
Benko selbst bekräftigte zu Beginn seiner kurzen Einvernahme: „Ich bekenne mich nicht schuldig.“ Danach schwieg er. Auf Fragen der Staatsanwälte wollte er nicht antworten, sondern verwies auf eine schriftliche Gegenäußerung, die vergangene Woche eingereicht worden war.
Die Ausführungen der WKStA seien „an Zynismus nicht zu überbieten“ und „falsch“. Weitere Angaben zu seinem Vermögen oder Einkommen verweigerte er. Nach nicht einmal fünf Minuten war seine Einvernahme beendet.
Keine Zeugen, Prozess vertagt
Da keiner der beantragten Zeugen kurzfristig zur Verfügung stand, hat Richterin Andrea Wegscheider die Verhandlung bereits kurz nach elf Uhr wieder beendet. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Dann sollen unter anderem Benkos Masseverwalter Andreas Grabenweger sowie ein Zeuge zur Villa auf der Hungerburg aussagen. Ein Urteil könnte bereits am zweiten Prozesstag fallen.
Weitere Verfahren gegen Benko
Parallel zum Innsbrucker Verfahren laufen gegen den einstigen Signa-Chef weitere Ermittlungen. Sie betreffen die Pleite der Signa Holding und mögliche Untreuehandlungen. In diesen Causen ist Benko ebenfalls Beschuldigter, konkrete Anklagen stehen aber noch aus. Im aktuellen Prozess drohen ihm bei einer Verurteilung wegen betrügerischer Krida ein bis zehn Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.