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Der Christkindlesmarkt in Augsburg war die Zielscheibe des mutmaßlichen Terroristen.
Die Polizei konnte einen Anschlag auf den Augsburger Weihnachtsmarkt verhindern.
Die Polizei konnte einen Anschlag auf den Augsburger Weihnachtsmarkt verhindern.
Michael Bihlmayer / ChromOrange / picturedesk.com

Terror-Anschlag auf Weihnachtsmarkt verhindert!

06.12.2024 um 07:42, Stefanie Hermann
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Blutbad verhindert: Dank ausländischer Geheimdienste konnte in Deutschland eine Tragödie verhindert werden. Der IS-Sympathisant wurde festgenommen.

In Deutschland hat die Polizei gestern einen mutmaßlichen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Augsburg verhindert. Der Verdächtige, ein 37-jähriger Iraker, wurde in einer Asylunterkunft festgenommen.

Tipp aus dem Ausland

Laut Behörden soll der Mann den "Christkindlesmarkt" gezielt ausgekundschaftet und Fotos gemacht haben. Im Zuge der Gefahrenabwehr wurde er festgenommen. 

Der Tipp zu den verdächtigen Internetaktivitäten sei von einem ausländischen Geheimdienst gekommen. Der Iraker hat Propaganda für den sogenannten Islamischen Staat (IS) und Videos von Hinrichtungen in sozialen Medien geteilt. Darunter fanden sich auch Videos von Selbstmordanschlägen mit Sprengstoff ausgerüsteten Fahrzeugen. In Chats soll der Mann letztlich sogar offen über einen geplanten Angriff gesprochen haben. Dafür wollte er mit einem Fahrzeug mitten über den Weihnachtsmarkt fahren.

Konkrete Anschlagspläne

Die Behörden gehen davon aus, dass der Mann einen Angriff bereits präzise vorbereitet und auf den Augsburger Christkindlmarkt ausgerichtet habe. Ermittler bezeichnen ihn als „tickende Zeitbombe“, die rechtzeitig gestoppt werden konnte. Noch ist unklar, ob er Mithelfer hatte oder alleine handelte. Geprüft werden jetzt auch seine Kontakte und mögliche Verbindungen zu Terrornetzwerken.

Abschiebehaft und Rückführung

Ali Al-G., wie der Verdächtige genannt wird, kam laut Informationen der deutschen "Welt" Anfang 2023 nach Deutschland und stellte dort einen Asylantrag. Bereits vor seiner Einreise soll er radikalisiert gewesen sein. 

Eine selten angewandte Regelung nach §58a des Aufenthaltsgesetzes erlaubt die sofortige Rückführung eines Gefährders. Das bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen hat dies in diesem Fall veranlasst.

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