Direkt zum Inhalt
Das Logo des Arbeitsmarktservice (AMS) an einer Fassade
Richtungsweisendes Urteil: Das Höchstgericht korrigiert die Berechnungslogik des AMS bei Geringverdienern.
Richtungsweisendes Urteil: Das Höchstgericht korrigiert die Berechnungslogik des AMS bei Geringverdienern.
HelgaQ / Shutterstock.com

Bis zu 2.500 Euro: Wer jetzt die AMS-Rückzahlung bekommt

01.11.2026 um 13:29, Marcel Toifl
min read
AMS zahlt 135 Mio. Euro nach: Wer ist von der Nachzahlung betroffen, wie viel Geld gibt es und wann wird ausbezahlt? Alle Antworten.

Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) bringt Bewegung in eine jahrelange Systempanne: Das Arbeitsmarktservice (AMS) muss rund 135 Millionen Euro an geschädigte Leistungsbezieher zurückzahlen. Doch wer ist betroffen von der großen AMS-Nachzahlung, wie viel Geld steht den Personen zu und wie läuft die Abwicklung ab? Hier sind alle wichtigen Details im Überblick.

​Folgenschwere Panne: Wer von der AMS-Nachzahlung betroffen ist

Von der Nachzahlung sind in Österreich insgesamt rund 250.000 Personen betroffen. Konkret handelt es sich um Bezieherinnen und Bezieher von:

  • Arbeitslosengeld
  • Notstandshilfe

Betroffen sind Personen mit geringem Einkommen, die in den vergangenen drei Jahren vor dem Stichtag 22. September 2026 Bezüge vom AMS erhalten haben. Eine Linzerin hatte den jahrelangen Fehler aufgedeckt, der nach einem VwGH-Erkenntnis vom 3. Juli schließlich korrigiert werden musste.

​Auslöser: Rechenfehler belastete Einkommensschwache

Ursache für die gewaltige Rückzahlungswelle war ein Systemfehler beim AMS: Bei der Ermittlung des täglichen Leistungsanspruchs wurde pauschal der volle Arbeitslosenversicherungsbeitrag von drei Prozent abgezogen. Das geschah fälschlicherweise auch bei Beziehern mit sehr niedrigem Einkommen, die gesetzlich gar keinen Beitrag hätten leisten müssen. Dadurch wurden Beziehende niedriger Einkommen auf dem Papier systematisch ärmer gerechnet, als sie tatsächlich waren. Die Berechnungs-Praxis bestand über 18 Jahre, verjährt sind Ansprüche jedoch nach drei Jahren.

​Höhe der Rückzahlungen: Im Schnitt 400 Euro

Im Durchschnitt fehlten den Betroffenen rund 1,10 Euro pro Tag an zustehender Leistung. Die Nachzahlungsbeträge fallen je nach Bezugsdauer unterschiedlich aus:

  • Durchschnittlicher Betrag: Ca. 400 Euro pro betroffener Person.
  • Maximaler Betrag: Bis zu 2.500 Euro (etwa bei Personen, denen täglich über zwei Euro zu wenig ausbezahlt wurden und die über drei Jahre durchgehend im Leistungsbezug standen).

​Kein Antrag notwendig: Auszahlung erfolgt automatisch

Für die Betroffenen gibt es eine entscheidende Erleichterung: Es muss kein eigener Antrag auf Nachzahlung gestellt werden. Das AMS rollt alle Fälle amtswegig auf und überprüft die Belege automatisiert. Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) stellt klar, dass den Menschen dieses Geld uneingeschränkt zusteht. Sobald der jeweilige Fall geprüft ist, nimmt das AMS direkt Kontakt auf.

Die Auszahlungen sollen nach Möglichkeit noch im Jahr 2026 abgeschlossen werden. Damit Betroffene durch eventuelle Verzögerungen bei der Überprüfung keine Ansprüche verlieren, ruhen die Verjährungsfristen ab dem Stichtag 22. September 2026 per gesetzlicher Regelung.

more