Beihilfe-Hammer: Wer ab Jänner über 600€ mehr kassiert
- Mehr Geld fürs Wohnen: Oberösterreich baut Wohnbeihilfe aus
- Die neuen Höchstbeträge und Quadratmeter im Überblick
- Anspruchsgruppen: Wer die neue Wohnbeihilfe erhält
- Schutz für Pensionisten und weniger Bürokratie beim Antrag
Die Wohnbeihilfe in Oberösterreich wird ab dem 1. Jänner 2027 spürbar angehoben. Durch die Ausweitung der förderbaren Quadratmeter und das Ende der bisherigen Deckelung winkt Haushalten je nach Größe ein finanzieller Zuschuss von bis zu 351,50 Euro monatlich – das entspricht einem Plus von bis zu 618 Euro im Jahr.
Mehr Geld fürs Wohnen: Oberösterreich baut Wohnbeihilfe aus
Wie Wohnbaureferent und Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) per Aussendung erklärt, schickte das Land Oberösterreich den Verordnungsentwurf für die Reform der Wohnbeihilfe in Begutachtung. Mit Inkrafttreten am 1. Jänner 2027 fällt die bisherige Obergrenze von 300 Euro pro Monat komplett weg. Basis für die Berechnung bleibt ein anrechenbarer Wohnungsaufwand von 3,70 Euro pro Quadratmeter. Da jedoch die anrechenbaren Quadratmeter an die Kriterien der Neubauförderung angeglichen werden, steigen die ausbezahlten Beträge für fast alle Haushaltsgrößen drastisch.
Die neuen Höchstbeträge und Quadratmeter im Überblick
Durch die Neuregelung erhöht sich die anrechenbare Wohnfläche pro Haushaltsgröße. Die maximalen monatlichen Zuschüsse staffeln sich ab 2027 wie folgt:
- 1-Personen-Haushalt: Anrechnung von 50 m² (statt 45 m²) – maximal 185 Euro/Monat (bisher 166,50 €) → +222 € pro Jahr
- 2-Personen-Haushalt: Anrechnung von 70 m² (statt 60 m²) – maximal 259 Euro/Monat (bisher 222 €) → +444 € pro Jahr
- 3-Personen-Haushalt: Anrechnung von 85 m² (statt 75 m²) – maximal 314,50 Euro/Monat (bisher 277,50 €) → +444 € pro Jahr
- Ab 4 Personen: Anrechnung von 95 m² (statt 90 m²) – maximal 351,50 Euro/Monat (bisher 300 €) → +618 € pro Jahr
Anspruchsgruppen: Wer die neue Wohnbeihilfe erhält
Grundsätzlich richtet sich die Beihilfe in Oberösterreich an einkommensschwächere Personen und Haushalte. Wie hoch der ausbezahlte Zuschuss im Einzelfall ausfällt, bleibt weiterhin vom konkreten Haushaltseinkommen, den tatsächlichen Wohnkosten und der Wohnungsgröße abhängig.
Anspruchsberechtigt sind ausschließlich Hauptmieterinnen und Hauptmieter von Mietwohnungen. Für Eigentumswohnungen oder das eigene Eigenheim kann keine Wohnbeihilfe beantragt werden.
Schutz für Pensionisten und weniger Bürokratie beim Antrag
Damit Seniorinnen und Senioren durch die reguläre inflationsbedingte Pensionserhöhung nicht aus der Förderung fallen, werden die Einkommensgrenzen an den Ausgleichszulagenrichtsatz angepasst (Anhebung um 3,3 Prozent). Der Teuerungsfreibetrag von 100 Euro pro Haushalt sowie der Wohnbeihilfen-Pensionsbonus bleiben vollinhaltlich erhalten. Zudem gibt es eine wesentliche Erleichterung für Seniorinnen und Senioren ab 70 Jahren: Muss ein Ehepartner in ein Pflege- oder Seniorenheim übersiedeln, bleibt der Wohnbeihilfe-Anspruch für einen Zwei-Personen-Haushalt aufrecht.