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Richtungsweisendes Urteil: Das Höchstgericht korrigiert die Berechnungslogik des AMS bei Geringverdienern.
Richtungsweisendes Urteil: Das Höchstgericht korrigiert die Berechnungslogik des AMS bei Geringverdienern.
HelgaQ / Shutterstock.com

Urteil: AMS hat Arbeitslosengeld falsch berechnet

20.10.2026 um 09:29, Marcel Toifl
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VwGH-Urteil zur Arbeitslosigkeit: Das AMS hat Arbeitslosengeld bei niedrigem Einkommen falsch berechnet. Betroffenen könnte eine Nachzahlung winken.

Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) bringt Bewegung in die Beitragsermittlung für Arbeitslose: Das Höchstgericht hat entschieden, dass das AMS das Arbeitslosengeld bei Menschen mit geringerem Einkommen jahrelang falsch berechnet hat. Für Tausende Betroffene könnte dies nun rückwirkend eine finanzielle Nachzahlung bedeuten.

​Höchstgericht kippt Berechnungsmodell des AMS

Kern des Rechtsstreits war die Frage, wie die Abzüge zur Arbeitslosenversicherung bei der Ermittlung der Netto-Bemessungsgrundlage einzurechnen sind. Während das AMS systematisch vom regulären Arbeitnehmer-Höchstsatz ausging, entschied der VwGH, dass die gesetzlich verankerten gestaffelten bzw. reduzierten Beitragssätze für niedrige Einkommen zwingend berücksichtigt werden müssen. Das Auslösen einer pauschalisierten Durchschnittsberechnung zuungunsten der Versicherten widerspreche dem gesetzlichen Ziel, das Arbeitslosengeld möglichst nah am tatsächlichen Nettoverdienst auszurichten.

​Fall einer Oberösterreicherin rollt Debatte auf

Den Stein ins Rollen brachte eine Angestellte aus Oberösterreich. Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 1.123,86 Euro zuzüglich anteiliger Sonderzahlungen setzte das AMS Linz ihr tägliches Arbeitslosengeld mit 21,09 Euro fest. Dabei zog die Behörde den vollen Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ab, obwohl der Frau aufgrund ihres geringen Gehalts Befreiungen zugestanden wären. Nach einer Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht bekam die Klägerin vor dem VwGH recht. Der Bund muss ihr nicht nur das Arbeitslosengeld neu berechnen, sondern auch die Verfahrenskosten ersetzen.

​Auswirkungen und Möglichkeit einer Nachzahlung

Im Jahr 2026 fällt für Bruttoeinkommen bis 2.225 Euro monatlich gar kein eigener Arbeitslosenversicherungsbeitrag an und bis 2.630 Euro gelten reduzierte Sätze. Wie das Sozialministerium gegenüber der Presse bestätigte, werden die genauen Rechtsfolgen derzeit analysiert und Richtlinien an das Arbeitsmarktservice erarbeitet. Da fehlerhafte Bemessungen rückwirkend für bis zu drei Jahre korrigiert werden können, haben Betroffene mit niedrigem Voreinkommen die Möglichkeit, beim AMS eine Überprüfung sowie eine entsprechende Nachzahlung zu beantragen.

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