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AMS-Chef Johannes Kopf bei einer Pressekonferenz vor Mikrofonen und dem Logo des Arbeitsmarktservice
Das AMS ist vorübergehend bis 12. Mai geschlossen. Das betrifft auch die Homepage.
Das AMS ist vorübergehend bis 12. Mai geschlossen. Das betrifft auch die Homepage.
Martin Juen / SEPA.Media / picturedesk.com

AMS macht dicht: Was jetzt gilt

09.05.2025 um 08:11, Stefanie Hermann
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Alle AMS-Geschäftsstellen und Online-Dienste bleiben wegen einer IT-Wartung geschlossen. Was man wissen muss und welche Fristen jetzt gelten.

Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat am Freitag, dem 9. Mai 2025, sämtliche Geschäftsstellen sowie BerufsInfoZentren (BIZ) in ganz Österreich geschlossen. Auch die telefonische ServiceLine ist nicht erreichbar. Bereits seit Donnerstagabend, 8. Mai um 17:00 Uhr, sind außerdem die digitalen Plattformen wie der eJob-Room, das eAMS-Konto sowie „alle jobs“ offline. Diese Maßnahmen gelten bis Sonntag, dem 11. Mai 2025 um Mitternacht. Ab Montag, dem 12. Mai, sollte alles wieder wie gewohnt funktionieren.

IT-Wartung für digitale Modernisierung

Grund für die vorübergehende Stilllegung ist eine umfangreiche digitale Modernisierung der AMS-Geschäftsprozesse. Die Abschaltung sei dafür unumgänglich, betont man beim AMS. „Wir können diese umfassenden Wartungsarbeiten nur umsetzen, wenn unsere Systeme vollständig heruntergefahren werden“, erklärt Andreas Liedl, Abteilungsleiter Informationsmanagement. Bis 12. Mai ist weder das selbstständige Einloggen, noch die Beratung in den AMS-Stellen möglich. 

Mit der Umstellung sollen die digitalen Services verbessert werden. Unter anderem sollen künftig auch Kompetenzen in den digitalen Personenprofilen gespeichert werden, um die Jobvermittlung gezielter zu gestalten.

Was bedeutet das für Anträge?

Für Kunden sollen durch den Ausfall keinerlei Nachteile entstehen. Sollte es am 9. Mai nicht möglich gewesen sein, sich arbeitslos zu melden oder einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen, greift eine rückwirkende Regelung. Alle Anträge können am Montag, 12. Mai gestellt und auf den 9. Mai rückdatiert werden – sofern alle Voraussetzungen bereits am 9. Mai erfüllt waren.

 

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