Wiener Wiesnfest: Konkurs über Ex-Veranstalter eröffnet
Über das Vermögen der Firma "Wiesn" Veranstaltungs und Kultur GesmbH wurde am 11. August 2026 beim Landesgericht St. Pölten ein Konkurs eröffnet. Wie der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) bekannt gibt, geriet der ehemalige Veranstalter des bekannten „Wiener Wiesn-Festes“ nach jahrelangen steuerlichen Auseinandersetzungen und wirtschaftlichen Schlägen in die Zahlungsunfähigkeit. Betroffen von der Pleite ist das traditionsreiche Unternehmen, das das volkstümliche Fest seit 2011 im Wiener Prater ausgetragen hatte.
Seit dem Jahr 2022 wird das Areal auf der Kaiserwiese von einem anderen Betreiber unter dem Namen „Kaiserwiesn“ bespielt, weshalb das aktuelle Insolvenzverfahren keine direkten Auswirkungen auf den laufenden Festbetrieb im Prater hat.
Ursachen für das Konkursverfahren
Das im Jahr 2010 gegründete Unternehmen führt die Ursachen für den Gang zum Insolvenzgericht primär auf eine langwierige steuerliche Auseinandersetzung mit den Abgabenbehörden zurück. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurden erhebliche Umsatzsteuerforderungen vorgeschrieben. Eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof nach einer negativen Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes hatte keine aufschiebende Wirkung, weshalb Mangels Zahlungsvereinbarungen der Insolvenzantrag gestellt werden musste.
Zusätzlich machten der "Wiesn" Veranstaltungs und Kultur GesmbH ein massiver Forderungsausfall durch den Konkurs eines Hauptkunden, die Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie, der Verlust des Veranstaltungsstandortes auf der Kaiserwiese sowie eine schwere Erkrankung des früheren Geschäftsführers zu schaffen.
Vermögenslage und Verbindlichkeiten
Nach Angaben des AKV sind vom Insolvenzverfahren derzeit vier Gläubiger betroffen. Die Gesamtschulden belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Euro. Das Unternehmen beschäftigt derzeit keine Dienstnehmer mehr.
Auf der Aktivseite verfügt die Gesellschaft über werthaltiges Anlagevermögen, Bankguthaben sowie wertvolle Markenrechte. Liegenschaftsvermögen besitzt die Schuldnerin nicht.
Verfahrensdaten und weiteres Vorgehen
Derzeit wurden vom Veranstalter noch keine Anträge auf Entschuldung eingebracht. Sollte kein Sanierungsplan vorgelegt werden, wird der bestellte Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Christian Lind, das vorhandene Vermögen bestmöglich verwerten müssen.