Ratenkauf wird strenger: Was sich für Konsumenten ändert
Wer ein Smartphone, einen Fernseher oder eine Waschmaschine auf Raten kaufen möchte, muss sich ab 20. November 2026 auf strengere Regeln einstellen. Mit dem neuen Verbraucherkreditgesetz werden in Österreich künftig deutlich mehr Finanzierungsmodelle erfasst. Dazu zählen auch viele Kleinkredite und zinsfreie Angebote, die bisher teilweise außerhalb der strengen Vorgaben lagen.
Neue Regeln ab 20. November
Das Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026 setzt eine neue EU-Richtlinie in österreichisches Recht um. Das bisherige Verbraucherkreditgesetz tritt mit Ablauf des 19. November außer Kraft, das neue Regelwerk gilt ab 20. November 2026.
Der Anwendungsbereich wird dabei deutlich erweitert. Künftig fallen auch Kleinkredite und unentgeltliche Kreditierungen grundsätzlich unter die neuen Bestimmungen. Damit werden unter anderem bestimmte Modelle erfasst, bei denen Kunden Waren sofort erhalten und erst später oder in mehreren Raten bezahlen.
Das betrifft auch sogenannte „Buy Now, Pay Later“-Angebote, wie sie beim Online-Shopping häufig verwendet werden.
Bonitätsprüfung wird wichtiger
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Prüfung der Kreditwürdigkeit. Kreditgeber müssen künftig genauer beurteilen, ob Verbraucher die vereinbarten Zahlungen voraussichtlich leisten können.
Fällt diese Prüfung negativ aus, darf der Kredit grundsätzlich nicht gewährt werden. Je nach Finanzierung können deshalb zusätzliche Angaben über die finanzielle Situation notwendig werden. Wer einen Ratenkauf abschließen möchte, sollte damit rechnen, dass beispielsweise Informationen über Einkommen und bestehende Verpflichtungen verlangt werden.
Auch automatisierte Bonitätsprüfungen werden stärker geregelt. Betroffene erhalten unter anderem zusätzliche Informationsrechte.
Diese Rechnungskäufe bleiben ausgenommen
Nicht jeder Einkauf auf Rechnung wird automatisch zu einem Verbraucherkredit nach den neuen Regeln. Für bestimmte Zahlungsaufschübe sieht das Gesetz weiterhin Ausnahmen vor.
Dazu zählt insbesondere der klassische Rechnungskauf direkt beim Händler, wenn kein externer Kreditgeber eingeschaltet wird, die Zahlung innerhalb einer kurzen Frist erfolgt und weder Zinsen noch reguläre Gebühren verrechnet werden.
Nach der zugrunde liegenden EU-Regelung liegt diese Frist grundsätzlich bei höchstens 14 Tagen. Für bestimmte kleine und mittlere Unternehmen gelten weitergehende Ausnahmen. Dadurch soll verhindert werden, dass gewöhnliche Rechnungskäufe unnötig erschwert werden.
Mehr Schutz bei Zahlungsproblemen
Das neue Gesetz stärkt Verbraucher auch dann, wenn es während der Laufzeit zu finanziellen Schwierigkeiten kommt. Kreditgeber werden zu sogenannten Nachsichtsmaßnahmen bei Zahlungsrückständen verpflichtet.
Bevor die Situation weiter eskaliert, sollen Möglichkeiten geprüft werden, die Zahlung wieder tragbar zu machen. Dazu können etwa eine Verlängerung der Laufzeit, eine Anpassung der Rückzahlungsbedingungen oder ein Zahlungsaufschub gehören.
Zusätzlich werden Informationspflichten erweitert und Kopplungsgeschäfte stärker eingeschränkt. Auch Kreditwerbung unterliegt strengeren Vorgaben.
Für Konsumenten bedeutet die Reform damit vor allem: Ratenkäufe und kleine Finanzierungen können ab November mit mehr Prüfungen verbunden sein. Gleichzeitig sollen die neuen Regeln verhindern, dass kurzfristig bequeme Finanzierungen langfristig zur Schuldenfalle werden.