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Kellner in kurzen Hosen
Am 19. Mai kommt wieder Leben in die Gastronomie.
Am 19. Mai kommt wieder Leben in die Gastronomie.
iStock.com/bohemama

Wien öffnet: Regeln für Bäder, Bars & Co.

12.05.2021 um 10:09, Rudolf Grüner
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Bier im Wirtshaus ums Eck, Power-Training im Fitness-Studio, Brustschwimmen im Gänsehäufel: Was wir jetzt wo wie wieder dürfen!

Lachende Gesichter statt Lock-down. Mit 19. Mai sperrt Österreich wieder auf. Auch die Wiener Stadtregierung hat sich zuletzt für die Öffnung entschieden – wenn auch mit etwas Bauchweh. Wer selbigen beim Gastronomen seines Vertrauens wieder verwöhnen lassen will, muss neben der Karte auch das neue Regelwerk studieren. Was wir neben der 3-G-Regel noch beherzigen müssen: Hier die Antworten auf viele Fragen – von der Bar bis ins Schwimmbad.

Das gilt in der Gastronomie

  • Grundsätzlich dürfen alle, die geimpft, getestet oder genesen (3-G-Regel) sind und einen Nachweis erbringen wieder in und vor Lokalen Platz nehmen.
     
  • Verlangt wird dabei ein negativer PCR-Test (Gültigkeit: 3 Tage), oder ein negativer Antigentest (Gültigkeit: 2 Tage) aus einer der offiziellen Teststraßen, Labore, Apotheken.
     
  • Ein digitaler Selbttest (Gültigkeit: 1 Tag) wird anerkannt.
     
  • Auch ein Selbsttest vor Ort beim Lieblingswirt wird zum Türöffner. Allerdings nur für diesen Besuch – und nur in diesem Lokal.
     
  • Nehmen Kinder am Tisch Platz, genügt der Schultest.
     
  • Geimpfte müssen Impfkarte, Impfpass oder eine ausgedruckte Impfbestätigung griffbereit halten.
     
  • Genese müssen ihren Absonderungsbescheid oder Antikörpertest vorweisen.
     
  • Take-away Kunden und Lieferanten sind von der Testpflicht und den diversen Nachweisen ausgenommen.

Das gilt beim Wiener Wirt

Mann und Frau haben Spaß in einer Coctailbar
  • Die FFP2-Maske muss abseits des Tisches getragen werden.
     
  • Mitarbeiter begrüßen sie ebenfalls mit FFP2-Maske. Ausnahme: Wer unter die 3-G-Regel fällt, kann einen einfachen Mund-Nasen-Schutz verwenden.
     
  • Wer sich länger als 15 Minuten im Lokal aufhält, muss sich mit seinen Personalien registrieren.
     
  • Die 2-Meter Abstandsregel zwischen Personen, die nicht  gemeinsam am Tisch Platz nehmen, ist einzuhalten.
     
  • Im Lokal dürfen 4 Personen pro Tisch sitzen; plus maximal 6 Kinder.
     
  • Draußen können 10 Personen pro Tisch Platz nehmen; plus maximal 10 Kinder.
     
  • Die Sperrstunde gilt ab 22:00 Uhr

Das gilt im Freibad

Zwei Pärchen plantschen im Schwimmbad
  • Schwimmen und abtauchen dürfen alle, die die 3-G- und Baderegeln erfüllen. Ausnahme: Kinder unter 10 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen.
     
  • Beim Eintritt sowie am gesamten Gelände ist ein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Badegästen einzuhalten.

  •  Die FFP2-Maske muss in Innenräumen getragen werden. Ausnahme: Duschen, Nassbereiche.

  • Der Mindestabstand gilt auch in den Schwimmbecken. Wichtig: In Naturgewässern verdoppelt sich der „Schwimm-Abstand“ auf 4 Meter.

  • Generell sollen Ansammlungen vermieden werden: An den Beckentreppen und -rändern darf nicht getrödelt werden. Ganz generell gilt: keine Menschenansammlungen im und ums Wasser.

  • Eine Registrierung der Personendaten ist nicht erforderlich. Ausnahme: Gastronomiebetriebe in den Bäderanlagen!

  • Ist noch Platz im Lieblingsbad? Die Bäderampel, bereits bekannt aus dem Vorjahr, gibt auch 2021 Auskunft.

  • Ist das Bad voll, wird die Blaue Fahne gehisst.

  • Aufgrund der fehlenden Zutrittsgarantie werden auch heuer keine Monats- und Saisonkarten ausgestellt.

  • Eintrittskarten können drei Tage im Voraus erworben werden. Am Badetag kann das Ticket auch online gekauft werden.

Das gilt in Freizeiteinrichtungen

Frau trainiert im Fitnesscenter
  • Auch hier gilt: Wer die 3-G-Regeln erfüllt, hat grundsätzlich Zutritt.
     
  • Längerer Aufenthalt? Kein Eintritt ohne Eintrittstests!
     
  • Ab einer Aufenthaltsdauer von 15 Minuten ist eine Registrierung erforderlich! Ausnahme: Outdoor, etwa im Tiergarten.
     
  • In Innenräumen (Fitnesscenter, Tanzstudios, Theater, etc.) müssen pro Gast rund 20 Quadratmeter vorhanden sein.
     
  • Der Mindestabstand von 2 Metern ist ebenfalls einzuhalten. Ausnahme: Wenn Schutzeinrichtungen aus Glas oder anderen Materialien vorhanden sind.
     
  • Eintritt mit Sitzplatz: maximal 1.500 Personen (drinnen) und maximal 3.000 Personen (draußen)
     
  • Maximalauslastung (z.B.: Kino, Theater): 50 Prozent

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