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Außenansicht des Landesgerichts für Strafsachen Wien
Rechtskräftiges Urteil: Für die Vergewaltigung der sechsjährigen Nachbarstochter muss der 52-jährige Syrer für 4,5 Jahre in Haft.
Rechtskräftiges Urteil: Für die Vergewaltigung der sechsjährigen Nachbarstochter muss der 52-jährige Syrer für 4,5 Jahre in Haft.
Weingartner-Foto / picturedesk.com

Nachbarstochter (6) vergewaltigt: Mann verurteilt

22.04.2026 um 14:41, Marcel Toifl
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Ein 52-jähriger Mann mit syrischer Staatsbürgerschaft wurde in Wien zu 4,5 Jahren Haft verurteilt, nachdem er seine Nachbarstochter vergewaltigt hatte.

Ein erschütternder Kriminalfall aus Wien fand am Dienstag am Landesgericht seinen Abschluss. Ein 52-jähriger Syrer, der seine sechsjährige Nachbarstochter in seine Wohnung gelockt und vergewaltigt hatte, wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Neben dem schweren sexuellen Missbrauch Unmündiger wog auch der Fund von tausenden Dateien mit Kindesmissbrauchsmaterial schwer.

Spätes Geständnis: Angeklagter räumt Tat ein

Zu Beginn der Verhandlung zeigte sich der Angeklagte noch wenig einsichtig. Erst unter dem Eindruck der Einvernahme des Opfers, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, änderte der 52-Jährige seine Strategie. „Ich gebe alles zu“, erklärte der Mann schließlich vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte akzeptierten das Urteil von 4.5 Jahren Haft, womit die Entscheidung rechtskräftig ist.

Mit Lollipop gelockt: Die Details zum Tathergang

Die Tat ereignete sich am 3. Juli 2025 in einer Wohnanlage. Der Mann beobachtete das spielende Mädchen im Innenhof und lockte es unter einem Vorwand an. Laut Staatsanwaltschaft bot er der Sechsjährigen einen „Lollipop“ an. In der Wohnung kam es schließlich zur Vergewaltigung. Der Verteidiger sprach von einer pädophilen Störung, die dem Mandanten „von der Natur eingepflanzt worden ist“.

Skurrile Verteidigung: Potenzmittel als Ausrede

Besonders irritierend war der Versuch der Verteidigung, die Tat durch die Einnahme von Medikamenten zu erklären. Der Angeklagte behauptete, vor dem Vorfall Potenzmittel und Testosteron für das Fitnessstudio eingenommen zu haben. Dadurch habe er sich in einem „unkontrollierbaren Zustand“ befunden. Das Gericht ließ diese Argumentation für eine Entlastung jedoch nicht gelten.

Tausende Dateien: Kindesmissbrauchsmaterial sichergestellt

Im Zuge der Ermittlungen führten Beamte eine Hausdurchsuchung bei dem beim AMS als arbeitssuchend gemeldeten Mann durch. Die Ausbeute war erschreckend: Auf verschiedenen Datenträgern wurden zwischen 5.500 und 6.000 Dateien mit explizitem Kindesmissbrauchsmaterial gefunden. Zudem wurde bekannt, dass der Verurteilte zwei Videos via WhatsApp weiterverbreitet und über 160 Screenshots aus dem Material angefertigt hatte.

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