Friedhofsmord: 14-Jährige wollte "wieder einmal Blut sehen“
Nach dem erschütternden Verbrechen auf dem Friedhof Baumgarten im Februar liegt nun das entscheidende psychiatrische Gutachten vor. Die 14-jährige Jugendliche, die eine Passantin mit einem Taschenmesser getötet haben soll, wird als zurechnungsfähig eingestuft. Damit ist der Weg für eine Anklage wegen Mord frei, die das Wiener Landesgericht in Kürze erwartet.
Psychiatrisches Gutachten: Schuldfähigkeit bestätigt
Eine renommierte Kinder- und Jugendpsychiaterin kommt in ihrer Analyse zu einem klaren Schluss: Die Tatverdächtige leidet zwar an einer schwerwiegenden, instabilen Persönlichkeitsstörung, war jedoch zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Laut Christoph Zonsics-Kral, Sprecher des Wiener Landesgerichts, konnte das Mädchen das Unrecht ihrer Tat voll einsehen. Damit ist die rechtliche Grundlage für ein Verfahren wegen Mord gegeben.
Rückblick: Das unfassbare Verbrechen am Friedhof
Am 23. Februar ereignete sich auf dem Friedhof Baumgarten eine Tat, die ganz Wien erschütterte. Eine 64-jährige Frau wurde während eines Grabbesuchs scheinbar wahllos attackiert und erstochen. Die 14-Jährige die in einer nahegelegenen Wohngemeinschaft für psychisch kranke Jugendliche lebte, zeigte sich geständig. Besonders makaber: Nach dem Mord soll sie Fotos des Opfers per Handy an Bekannte verschickt haben, mit der Begründung, sie habe „wieder einmal Blut sehen“ wollen.
Hohe Rückfallgefahr: Unterbringung in Spezialanstalt
Das Gutachten warnt ausdrücklich vor der Gefährlichkeit der Jugendlichen. Es bestehe die akute Gefahr, dass sie gleichartige Delikte erneut begehen könnte. Aufgrund dieser negativen Prognose wurde die Untersuchungshaft bereits in eine vorläufige Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum umgewandelt. Die 14-Jährige befindet sich derzeit in einer Spezialeinrichtung in Asten, wo sie haftbegleitend therapiert wird.
Rechtliche Konsequenzen: Bis zu zehn Jahre Haft
Da die Beschuldigte als zurechnungsfähig gilt, droht ihr im kommenden Prozess das volle Jugendstrafmaß. Für 14- bis 16-Jährige liegt die Höchststrafe für Mord bei zehn Jahren Haft. Zusätzlich kann das Gericht eine zeitlich unbefristete Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum anordnen, die auch nach der verbüßten Haftstrafe bestehen bleibt, solange Gutachter eine Gefahr für die Öffentlichkeit sehen.