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„Nach einem Schadensfall ist unbedingt die Verjährungsfrist von drei Jahren zu beachten.“ Alexander Wolf, Patientenanwalt
„Nach einem Schadensfall ist unbedingt die Verjährungsfrist von drei Jahren zu beachten.“ Alexander Wolf, Patientenanwalt
„Nach einem Schadensfall ist unbedingt die Verjährungsfrist von drei Jahren zu beachten.“ Alexander Wolf, Patientenanwalt
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Patienteninteressen im Fokus: Alexander Wolf

05.03.2024 um 12:21, Weekend Magazin Vorarlberg
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Seit dem Jahr 2000 ist er als Patientenanwalt in Vorarlberg tätig und bietet Patienten außergerichtliche Unterstützung bei Konflikten und Schadensfällen.

Weekend: Wo liegt Ihre Zuständigkeit?
Alexander Wolf:
Wir unterstützen Patienten vertraulich, kostenlos und unabhängig. Wenn jemand glaubt, er sei falsch behandelt worden kann er das nicht selbst ausdiskutieren, wir führen das Verfahren für ihn und sind für Krankenhäuser, Pflegeheime, Ambulatorien, niedergelassene Ärzte und verschiedenste Sozialeinrichtungen im Land Vorarlberg zuständig. 

Wie verteilen sich die Fälle?
Alexander Wolf:
Im ersten Jahr starteten wir mit 120 bis 140 Fällen. Im Laufe der Jahre kamen die Patientenverfügung hinzu, Pflegeheime und Sterbeverfügungen, die das Portfolio auf aktuell 550 Fälle jährlich ausweiten. Unsere Tätigkeit teilt sich zu 20% auf Patientenverfügungen, zu 70% auf Krankenhausfälle, zu 10% auf niedergelassene Ärzte und nur zu einem verschwindenden Teil, lediglich 5 bis 7 Fälle jährlich, auf Pflegeheime auf.

Weekend: Wann sollte man Sie kontaktieren?
Alexander Wolf:
Es gibt drei Fallkonstellationen von nicht nachvollziehbaren Schäden, bei denen ich eine Klärung immer empfehle: Bei Kindern, bei Todesfällen und bei Spätfolgen. Wir benötigen ein modernes Beschwerdemanagement um den Patienten das zukommen zu lassen, was ihnen zusteht. Aktiv geht kaum ein Arzt auf einen Patienten zu und sagt: „Uns ist etwas passiert“. Wenn ein Schaden erfolgt ist, muss ein Patient nicht vor dem Verfahren zurückschrecken, da wir uns als Patientenanwaltschaft um das Verfahren kümmern. Aber Achtung: die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Auch im Sinne von möglichen Spätfolgen sollte das frühzeitig geklärt werden.

Weekend: Der Schwerpunkt liegt auf der Schadensregulierung?
Alexander Wolf:
Wir unterstützen durch Vermittlung und außergerichtliche Schadensregulierung. Eine objektive Überprüfung medizinischer Unterlagen und gegebenenfalls die Einholung eines unabhängigen Fachgutachtens bilden die Grundlage für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Behandlungsfehlern. Bei Nicht- Einigung kann der Fall an eine Schiedskommission gehen oder in eine zivilrechtliche Klage münden. In besonderen Fällen ermöglicht ein spezieller Fonds Kompensationen ohne Rechtsanspruch. 

Wo häufen sich Anfragen?
Alexander Wolf:
Durch Personalnot und beschränkte Operationskapazitäten verschobene OP-Termine, die verzweifelte Suche nach einem (neuen) Hausarzt oder lange Wartezeiten auf MRT- Termine führen bei Betroffenen zu Zermürbung. Wir unterstützen auch hier.

Thema Patientenverfügung
Neben Notar, Rechtsanwalt und Erwachsenenvertretung unterstützt und beglaubigt auch die Patientenanwaltschaft bei der Errichtung von Patientenverfügungen. Derzeit werden 120 Patientenverfügungen im Jahr erstellt, nach 8 Jahren müssen diese Willenserklärungen erneuert werden.

Alexander Wolf im Weekend-Interview.
Alexander Wolf im Weekend-Interview.

Zur Person: Alexander Wolf, Patientenanwalt

  • Jahrgang 1964
  • verheiratet, 2 Kinder
  • Werdegang: Matura, JUS-Studium in Innsbruck, juristischer Mitarbeiter bei der Volksanwaltschaft, nebenberuflich Mediationsausbildung, seit 2000 Patientenanwalt mit vierköpfigem Team; 
  • Hobbies: Bergwandern, Skitouren, Lesen
  • www.patientenanwalt-vbg.at

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